China vereinfacht Steuererstattung bei der Ausreise mit papierlosen und mobilen Verfahren

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Papierlose und mobile Verfahren erleichtern die Steuererstattung bei der Ausreise und sorgen für ein neues Einkaufserlebnis in China.

Gute Nachrichten für internationale Reisende: China hat die Verfahren für die Steuererstattung bei der Ausreise weiter vereinfacht. Durch papierlose Verfahren, stichprobenartige Kontrollen bei Erstattungsanträgen mit einem kleinen Einkaufswert und die regionsübergreifende gegenseitige Anerkennung des Soforterstattungsservices werden die Abläufe effizienter. Damit wird die Steuererstattung für Reisende einfacher und bequemer.

Ein Code für Einkäufe in ganz China: Steuererstattung jetzt mobil

Nach der Einreise müssen ausländische Reisende lediglich einen QR-Code scannen, um ihre persönlichen Daten zu registrieren. Anschließend wird ein landesweit gültiger Service-Code für die Steuererstattung bei der Ausreise erstellt. Dieser Code ermöglicht Folgendes:

Der Code kann in allen ausgewiesenen Geschäften, die eine Steuererstattung bei der Ausreise anbieten, sowie an allen Ausreiseorten in China genutzt werden. Die Ausstellung der Erstattungsbelege, die Zollprüfung und die Prüfung durch die Erstattungsstelle können durch Scannen des Codes vollständig online abgewickelt werden.

Über ihr Mobilgerät können Reisende jederzeit elektronische Erstattungsbelege, E-Rechnungen und den Bearbeitungsstatus einsehen. So lässt sich der gesamte Erstattungsprozess transparent nachvollziehen.

Stichprobenkontrollen bei Erstattungsanträgen unter 10.000 Yuan: schnellere Zollabfertigung

Seit dem 1. Juli 2026 müssen Erstattungsanträge mit einem Einkaufswert von weniger als 10.000 Yuan (RMB) nicht mehr in jedem Fall physisch vom Zoll kontrolliert werden. Stattdessen führt der Zoll stichprobenartige physische Kontrollen nach einer festgelegten Stichprobenquote durch. Durch das Vorzeigen des Service-Codes für die Steuererstattung können die gespeicherten Erstattungsdaten direkt abgerufen werden. Dadurch wird die Zollabfertigung schneller und reibungsloser.

Einkaufswert unter 10.000 Yuan (RMB):

Der Zoll führt stichprobenartige physische Kontrollen durch. Wird ein Antrag nicht ausgewählt, ist keine physische Kontrolle erforderlich.

Einkaufswert von 10.000 Yuan (RMB) oder mehr:

Eine physische Kontrolle der Waren durch den Zoll bleibt verpflichtend.

Einheitliche 28-Tage-Frist: Mehr Zeit für Reisen und Entdeckungen in China

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für den Soforterstattungsservice landesweit eine einheitliche Gültigkeitsfrist von 28 Tagen. Damit haben ausländische Reisende mehr Zeit, China ausgiebig zu bereisen und intensiver zu erkunden.

Regionsübergreifende Anerkennung: Mehr Flexibilität bei der Soforterstattung

Seit dem 1. September 2026 ist der Soforterstattungsservice noch flexibler nutzbar. Reisende, die die Soforterstattung am Kaufort in Anspruch nehmen, können nun auch an einem anderen Ort in China ausreisen. Dadurch können sie ihre Reise innerhalb Chinas flexibler planen. Konkret bedeutet das: Nachdem berechtigte ausländische Reisende in teilnehmenden Geschäften die erforderlichen Formalitäten erledigt und eine Vorauszahlung auf die Erstattung erhalten haben, können sie ihren Ausreiseort schrittweise landesweit frei wählen.

Beispiel: Ein ausländischer Reisender reist über Peking nach China ein, kauft Waren in Shanghai und Jiangsu und erhält dort eine Vorauszahlung auf die Erstattung. Die abschließende Zollprüfung kann anschließend bei der Ausreise an einem Flughafen in Guangdong erfolgen.

Ein einfacher und reibungsloser Steuererstattungsprozess, der fast so unkompliziert ist wie mobiles Bezahlen, sowie ein immer vielfältigeres Warenangebot machen Reisen und Einkaufen in China noch attraktiver. China heißt immer mehr internationale Reisende willkommen, die das Land erkunden und dabei einkaufen möchten.

 

 

Quelle: Staatliche Steuerverwaltung der Volksrepublik China