Welche Gegenstände dürfen nicht in Hochgeschwindigkeitszügen mitgeführt werden?

german.shanghai.gov.cn

F: Darf ich Sonnenschutzspray mitnehmen?

A: Ja, jedoch nur in begrenzten Mengen. Für Sonnenschutzsprays, Haarsprays, Haarschaum, Lufterfrischer, Insektizide und andere unter Druck stehende Aerosolprodukte gelten Mengenbeschränkungen. Jeder Behälter darf ein Fassungsvermögen von höchstens 150 Millilitern haben. Von jeder Art darf höchstens ein Behälter mitgeführt werden; das Gesamtvolumen darf 600 Milliliter nicht überschreiten. Für die Beurteilung, ob ein Produkt die zulässige Grenze einhält, ist ausschließlich das auf der Verpackung angegebene Fassungsvermögen maßgeblich. Verwenden Sie diese Produkte nicht in großen Mengen in kleinen, geschlossenen Räumen mit Rauchmeldern, beispielsweise in Zugtoiletten.

 

F: Darf ich Parfüm oder Mückenschutzspray mitnehmen?

A: Ja, jedoch nur in begrenzten Mengen. Für Parfüm, Mückenschutzsprays und andere Haushaltsprodukte mit entzündlichen Inhaltsstoffen in Behältern ohne Eigendruck gelten folgende Beschränkungen: Jeder Behälter darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 Millilitern haben, und von jeder Art darf höchstens ein Behälter mitgeführt werden. Verwenden Sie diese Produkte nicht in großen Mengen in kleinen, geschlossenen Bereichen mit Rauchmeldern, beispielsweise in Zugtoiletten.

 

F: Darf ich alkoholhaltige Desinfektionstücher mitnehmen?

A: Ja. Desinfektionstücher, Wattepads und ähnliche Produkte mit einem Alkoholgehalt von 75 Prozent sind erlaubt. Industriealkohol darf jedoch weder mitgeführt noch als Gepäck aufgegeben werden.

 

F: Darf ich Kosmetik- und Körperpflegeprodukte mitnehmen?

A: Ja. Übliche Kosmetik- und Körperpflegeprodukte wie Gesichtsreiniger, Shampoo, Duschgel, Flüssig-Foundation, Make-up-Primer, Lippenstift und Mascara dürfen mitgeführt werden.

 

F: Gelten für Powerbanks Beschränkungen?

A: Ja. Powerbanks und Lithiumbatterien müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Die Nennenergie jeder einzelnen Einheit darf höchstens 100 Wattstunden beziehungsweise etwa 27.000 mAh betragen.

 

F: Darf ich im Zug einen tragbaren elektrischen Ventilator benutzen?

A: Ja. Tragbare elektrische Ventilatoren dürfen an Bord benutzt werden. Tischventilatoren mit Netzstecker dürfen ebenfalls mitgeführt, jedoch nicht benutzt werden. Nach den Eisenbahnbestimmungen dürfen kleine Elektrogeräte wie Haartrockner, Lockenstäbe, Reiskocher, Wasserkocher, Heißluftfritteusen, Mehrfachsteckdosen und Steckdosenadapter in Hochgeschwindigkeitszügen mitgeführt, an Bord jedoch nicht verwendet werden. Die Steckdosen im Zug sind ausschließlich zum Aufladen kleiner elektronischer Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und Laptops bestimmt.

 

F: Darf ich einen elektrischen Rollstuhl mitnehmen?

A: Ja. Elektrische Rollstühle, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, dürfen in Bahnhöfe und Züge mitgenommen werden. Im Bahnhof und an Bord muss der elektrische Rollstuhl von Hand geschoben werden; der Motor darf nicht benutzt werden. Handelsübliche E-Tretroller, selbstbalancierende Elektrofahrzeuge und Lithiumbatterien für Elektrofahrräder überschreiten die zulässigen Grenzwerte und dürfen nicht mitgeführt werden.

 

F: Darf ich einen Akku für ein Elektrofahrrad mitnehmen?

A: Nein. Akkus für Elektrofahrräder, Autobatterien und flüssigkeitsgefüllte Akkumulatoren dürfen weder mitgeführt noch als Gepäck aufgegeben werden.

 

F: Darf ich alkoholische Getränke mitnehmen?

A: Ja, jedoch nur in begrenzten Mengen. Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24 bis einschließlich 70 Volumenprozent müssen ordnungsgemäß verschlossen und eindeutig gekennzeichnet sein. Die insgesamt mitgeführte Menge darf 3.000 Milliliter nicht überschreiten.

 

F: Darf ich im Zug eine E-Zigarette benutzen?

A: Nein. In Hochgeschwindigkeitszügen gilt im gesamten Zug ein Rauchverbot, das auch die Nutzung von E-Zigaretten umfasst. Rauchen kann die Rauchmeldeanlage des Zuges auslösen und dazu führen, dass der Zug seine Geschwindigkeit reduziert oder eine Notbremsung durchführt.

 

 

Quelle: Verkehrskommission der Stadt Shanghai