Krankenversicherung in Shanghai: Was ausländische Einwohner wissen sollten
Ausländische Staatsangehörige, die rechtmäßig in Shanghai beschäftigt und in der Sozialversicherung für Beschäftigte versichert sind, müssen im Rahmen dieses Systems auch an der Grundkrankenversicherung für solche teilnehmen.
Bestimmte anspruchsberechtigte ausländische Einwohner, darunter nicht erwerbstätige Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung für China sowie anspruchsberechtigte Familienangehörige von ausländischen Talenten, können ebenfalls an Shanghais Grundkrankenversicherung für Einwohner teilnehmen.
Häufig gestellte Fragen
1. Welche Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen stehen ausländischen Beschäftigten zu, die in Shanghais Grundkrankenversicherung für Beschäftigte versichert sind?
Ausländische Beschäftigte, die an Shanghais Grundkrankenversicherung für Arbeitnehmer teilnehmen, haben gemäß den geltenden Bestimmungen der Stadt Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Ambulante und Notfallbehandlung
Erstattungsfähige Kosten für ambulante und Notfallbehandlungen werden zunächst aus den Mitteln beglichen, die dem persönlichen Krankenversicherungskonto des Beschäftigten für das laufende Krankenversicherungsjahr gutgeschrieben wurden.
Sind diese Mittel aufgebraucht, gilt ein jährlicher Selbstbehalt von 500 Yuan (etwa 74,4 US-Dollar). Für erstattungsfähige Kosten oberhalb des Selbstbehalts übernimmt der Solidarfonds:
- 80 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Primärstufe;
- 75 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Sekundärstufe;
- 70 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Tertiärstufe.
Der Selbstbehalt und der vom Beschäftigten nach der Zahlung durch den Solidarfonds zu tragende Kostenanteil können zunächst aus den aus früheren Jahren übertragenen Mitteln des persönlichen Krankenversicherungskontos beglichen werden. Einen etwaigen Fehlbetrag trägt der Beschäftigte selbst.
Stationäre Behandlung
Für eine stationäre Behandlung oder einen Aufenthalt auf einer Notfall-Beobachtungsstation gilt für Beschäftigte ein Selbstbehalt von 1.500 Yuan. Dieser Betrag kann zunächst aus den auf dem persönlichen Krankenversicherungskonto aus früheren Jahren verbliebenen Mitteln beglichen werden; einen darüber hinausgehenden Betrag trägt der Beschäftigte selbst.
Für erstattungsfähige Kosten oberhalb des Selbstbehalts übernimmt der Solidarfonds 85 Prozent. Der verbleibende Betrag kann zunächst aus den aus früheren Jahren übertragenen Mitteln des persönlichen Krankenversicherungskontos beglichen werden; einen etwaigen Fehlbetrag trägt der Beschäftigte selbst.
Jährliche Erstattungsobergrenze
Für das Krankenversicherungsjahr 2026, das vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 läuft, beträgt die jährliche Erstattungsobergrenze des Solidarfonds 670.000 Yuan.
Bei erstattungsfähigen medizinischen Kosten, die diese Obergrenze überschreiten, übernimmt der lokale ergänzende Krankenversicherungsfonds 80 Prozent; die verbleibenden 20 Prozent trägt die versicherte Person selbst.
2. Können nicht erwerbstätige ausländische Einwohner und ihre Familienangehörigen an Shanghais Grundkrankenversicherung für Einwohner teilnehmen?
Die Anspruchsberechtigung hängt vom jeweiligen Status und den persönlichen Umständen ab.
Nach den derzeit geltenden Bestimmungen Shanghais zur Krankenversicherung für Einwohner gehören zu den anspruchsberechtigten ausländischen Einwohnern:
- nicht erwerbstätige Ehepartner von Inhabern des „Shanghai Overseas Talent Residence Permit“ sowie deren Kinder unter 18 Jahren oder Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen;
- nicht erwerbstätige Ehepartner ausländischer Talente, die für den „Shanghai Magnolia Talent Program“ oder andere anspruchsberechtigte Talentprogramme ausgewählt wurden, sowie deren Kinder unter 18 Jahren oder Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen;
- nicht erwerbstätige Inhaber einer „Foreign Permanent Resident ID Card“.
3. Welche medizinischen Leistungen bietet Shanghais Grundkrankenversicherung für Einwohner?
Personen, die an Shanghais Grundkrankenversicherung für Einwohner teilnehmen, haben nach den geltenden Bestimmungen Anspruch auf Leistungen für ambulante, Notfall- und stationäre Behandlungen.
Ambulante und Notfallbehandlung
Für ambulante und Notfallbehandlungen, einschließlich Behandlungen im Rahmen eines häuslichen Krankenbetts, gilt ein jährlicher Selbstbehalt:
- 300 Yuan für Personen ab 60 Jahren, schwerbehinderte Personen sowie für Studierende, Grund- und Mittelschüler, Säuglinge und Kleinkinder;
- 500 Yuan für Personen über 18 und unter 60 Jahren.
Für erstattungsfähige Kosten oberhalb des jährlichen Selbstbehalts übernimmt der Fonds der Grundkrankenversicherung für Einwohner:
- 70 Prozent in kommunalen Gesundheitszentren oder medizinischen Einrichtungen der Primärstufe;
- 60 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Sekundärstufe;
- 50 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Tertiärstufe.
Erstattungsfähige ambulante Kosten in Dorfkliniken werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet; der Fonds der Grundkrankenversicherung für Einwohner übernimmt 80 Prozent. Dasselbe gilt für erstattungsfähige ambulante Behandlungen versicherter Studierender in medizinischen Einrichtungen auf dem Campus.
Stationäre Behandlung
Für jede stationäre Aufnahme, einschließlich eines Aufenthalts auf einer Notfall-Beobachtungsstation, gilt ein Selbstbehalt von:
- 50 Yuan in kommunalen Gesundheitszentren oder medizinischen Einrichtungen der Primärstufe;
- 100 Yuan in medizinischen Einrichtungen der Sekundärstufe;
- 300 Yuan in medizinischen Einrichtungen der Tertiärstufe.
Für erstattungsfähige Kosten oberhalb des Selbstbehalts gilt:
- Bei Personen ab 60 Jahren übernimmt der Fonds 90 Prozent in kommunalen Gesundheitszentren oder medizinischen Einrichtungen der Primärstufe, 80 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Sekundärstufe und 70 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Tertiärstufe.
- Bei Personen unter 60 Jahren übernimmt der Fonds 80 Prozent in kommunalen Gesundheitszentren oder medizinischen Einrichtungen der Primärstufe, 75 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Sekundärstufe und 60 Prozent in medizinischen Einrichtungen der Tertiärstufe.
4. Welche Krankenversicherungsnachweise können ausländische Staatsangehörige in Shanghai verwenden?
Grundsätzlich stellt Shanghai keine Krankenversicherungskarten mehr aus.
Versicherten, die im Krankenversicherungssystem Shanghais erfasst sind, aber die Voraussetzungen für die Beantragung einer Sozialversicherungskarte von Shanghai nicht erfüllen, kann vorerst weiterhin eine Krankenversicherungskarte ausgestellt werden.
Ausländische Staatsangehörige, die die Antragsvoraussetzungen erfüllen, können je nach persönlicher Situation mit einer „Foreign Permanent Resident ID Card“, einem Reisepass und weiteren erforderlichen Unterlagen bei einem bezirklichen Zentrum für Krankenversicherungsangelegenheiten oder einem zur Kartenausgabe autorisierten kommunalen Servicezentrum eine Sozialversicherungskarte (nur Krankenversicherung) beantragen.
Versicherte können außerdem einen Krankenversicherungscode bzw. einen elektronischen Krankenversicherungsnachweis beantragen und diesen für Arztbesuche, den Kauf von Medikamenten und die Begleichung medizinischer Kosten verwenden.
Der Krankenversicherungscode kann über die App „National Healthcare Security Service Platform“, Suishenban, Alipay, WeChat und weitere unterstützte Kanäle beantragt und genutzt werden.
5. Wie können in Shanghai versicherte ausländische Staatsangehörige außerhalb Shanghais auf dem chinesischen Festland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?
Anspruchsberechtigte Personen, die in Shanghais Grundkrankenversicherung für Beschäftigte oder Einwohner versichert sind, können die provinzübergreifende Direktabrechnung medizinischer Kosten beantragen.
Die Registrierung für eine provinzübergreifende medizinische Behandlung kann online über folgende Kanäle vorgenommen werden:
- die App „National Healthcare Security Service Platform“;
- das WeChat-Miniprogramm „国家异地就医备案“ (Registrierung für medizinische Behandlung außerhalb des Versicherungsorts);
- das Alipay-Miniprogramm „跨省异地就医备案“ (Registrierung für provinzübergreifende medizinische Behandlung);
- die App Suishenban.
Die Registrierung kann auch persönlich in bezirklichen Krankenversicherungszentren oder kommunalen Servicezentren vorgenommen werden.
Nach erfolgter Registrierung können Versicherte erstattungsfähige medizinische Kosten in den dafür vorgesehenen medizinischen Einrichtungen am registrierten Behandlungsort direkt abrechnen lassen, sofern dort eine provinzübergreifende Direktabrechnung angeboten wird.
Ist eine Direktabrechnung aufgrund von Problemen mit dem Abrechnungsnetz oder den Versicherungsnachweisen nicht möglich, kann der Patient die medizinischen Kosten zunächst selbst bezahlen und innerhalb von sechs Monaten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Krankenversicherungsbehörde eine Erstattung beantragen.
Nimmt eine versicherte Person ohne vorherige Registrierung außerhalb Shanghais eine ambulante oder stationäre Behandlung in Anspruch, kann sie die Kosten zunächst selbst bezahlen und die Registrierung innerhalb von sechs Monaten bei einer Krankenversicherungsstelle in Shanghai nachholen. Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann sie zugleich die Erstattung der erstattungsfähigen Kosten beantragen.
6. Was geschieht mit dem persönlichen Krankenversicherungskonto, wenn sich ein ausländischer Beschäftigter außerhalb des chinesischen Festlands niederlässt und sein Sozialversicherungskonto in Shanghai auflöst?
Wenn sich ein Beschäftigter außerhalb des chinesischen Festlands niederlässt und sein Sozialversicherungskonto in Shanghai auflöst, wird sein persönliches Krankenversicherungskonto ab dem Monat nach der Auflösung des Sozialversicherungskontos geschlossen.
Wird das persönliche Krankenversicherungskonto während eines Krankenversicherungsjahres geschlossen, werden die dem Konto im Voraus gutgeschriebenen Mittel auf Grundlage der tatsächlich gezahlten Beiträge des Beschäftigten zur Grundkrankenversicherung abgerechnet. Ein Fehlbetrag wird dem Konto gutgeschrieben, ein Überschuss wird abgezogen.
Quellen: Krankenversicherungsbehörde der Stadt Shanghai; Shanghaier Volksregierung; Government Online-Offline Shanghai