Voraussetzungen für Arbeitsaufenthaltstitel mit Gültigkeitsdauer von einem bis fünf Jahren in Shanghai

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Ausländische Staatsangehörige, die in Shanghai arbeiten, können Arbeitsaufenthaltstitel mit einer Gültigkeitsdauer von einem bis fünf Jahren beantragen. Die jeweils mögliche Gültigkeitsdauer hängt unter anderem von der Position, dem Arbeitgeber und den beruflichen Qualifikationen der antragstellenden Person ab.

Antragstellende müssen mindestens eine der Voraussetzungen für die jeweilige Gültigkeitsdauer erfüllen.

Welche Gültigkeitsdauer kommt für Sie infrage?

Aufenthaltstitel mit einjähriger Gültigkeit

- Antragstellende müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Beschäftigung in Shanghai

- Beschäftigung im Rahmen kommerzieller Aufführungen in Shanghai

Aufenthaltstitel mit zweijähriger Gültigkeit

Antragstellende müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Unternehmen, die als „Betriebszentren“ anerkannt sind

- Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen, auf zwei Jahre befristeten Arbeitserlaubnis für Ausländer der Kategorie A

- Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen, auf zwei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis der Stadt Shanghai des Typs L-B

Aufenthaltstitel mit dreijähriger Gültigkeit

Antragstellende müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, stellvertretende Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder Finanzvorständinnen und Finanzvorstände von Unternehmen, die als „Betriebszentren“ anerkannt sind

- Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter von Hightech-Unternehmen, geförderten Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, Unternehmen mit ausländischer Beteiligung im Bereich fortschrittlicher Technologien oder exportorientierten Unternehmen mit ausländischer Beteiligung

- Beschäftigte regionaler Hauptsitze oder hauptsitzähnlicher Einrichtungen multinationaler Unternehmen in Shanghai, von Hauptsitzen privater Unternehmen oder handelsorientierten Hauptsitzen

- Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter von Unternehmen mit einem eingetragenen Kapital von mehr als 3 Millionen US-Dollar

- Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen, auf drei Jahre befristeten Arbeitserlaubnis für Ausländer der Kategorie A

- Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen, auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis der Stadt Shanghai des Typs L-B

Aufenthaltstitel mit vierjähriger Gültigkeit

Antragstellende müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter regionaler Hauptsitze oder hauptsitzähnlicher Einrichtungen multinationaler Unternehmen in Shanghai, von Investmentgesellschaften, Hauptsitzen privater Unternehmen oder handelsorientierten Hauptsitzen

- Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter oder Forschende in Forschungs- und Entwicklungszentren

- Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen, auf vier Jahre befristeten Arbeitserlaubnis für Ausländer der Kategorie A

- Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen, auf vier Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis der Stadt Shanghai des Typs L-B

Aufenthaltstitel mit fünfjähriger Gültigkeit

- Antragstellende müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Trägerinnen und Träger des Titels „Ehrenbürger von Shanghai“, des Magnolia-Goldpreises oder des Magnolia-Silberpreises

- Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, stellvertretende Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder Finanzvorständinnen und Finanzvorstände folgender Einrichtungen:

> Hightech-Unternehmen

> geförderte Unternehmen mit ausländischer Beteiligung

> Unternehmen mit ausländischer Beteiligung im Bereich fortschrittlicher Technologien

> exportorientierte Unternehmen mit ausländischer Beteiligung

> regionale Hauptsitze oder hauptsitzähnliche Einrichtungen multinationaler Unternehmen in Shanghai

> Forschungs- und Entwicklungszentren

> Investmentgesellschaften

> Hauptsitze privater Unternehmen

> handelsorientierte Hauptsitze

> Unternehmen mit einem eingetragenen Kapital von mindestens 3 Millionen US-Dollar

- Ausländische Expertinnen und Experten oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die von führenden Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder namhaften Unternehmen in China eingeladen wurden

- Ausländische Führungskräfte sowie hochqualifizierte Fach- und Technikkräfte, die von den zuständigen Shanghaier Behörden für Talente und wissenschaftlich-technische Innovation anerkannt wurden

- Ausländische Mitglieder von Innovations- und Gründungsteams, die für zentrale Entwicklungsbereiche oder Branchen in China angeworben wurden

- Ausländische Mitglieder von Arbeitsteams, die von ausländischen Staatsangehörigen geleitet werden, welche bedeutende Beiträge geleistet haben und von China besonders benötigt werden

- Hochqualifizierte ausländische technische Fachkräfte, die für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen wurden

- Antragstellende, die bereits zwei aufeinanderfolgende Arbeitsaufenthaltstitel in Shanghai mit einer jeweiligen Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr besessen haben und bei denen keine Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegen

- Ausländische Staatsangehörige chinesischer Abstammung, die in Shanghai arbeiten

- Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen, auf fünf Jahre befristeten Arbeitserlaubnis für Ausländer der Kategorie A

- Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Stadt Shanghai des Typs L-B mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren

- Personen, die in der Lingang New Area der Pilot-Freihandelszone China (Shanghai) arbeiten

- Hervorragende ausländische Absolventinnen und Absolventen zentraler Fachrichtungen an führenden chinesischen oder international renommierten Hochschulen, die in Shanghai arbeiten

- Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, die im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben und in Shanghai arbeiten

Erforderliche Unterlagen prüfen

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels und der jeweiligen Anspruchskategorie. Lesen Sie vor der Antragstellung die entsprechende offizielle Dienstleistungsinformation, die eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen und wichtige Hinweise zur Antragstellung enthält:

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Arbeitsaufenthaltstitel mit einjähriger Gültigkeit

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Arbeitsaufenthaltstitel mit zweijähriger Gültigkeit

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​Arbeitsaufenthaltstitel mit dreijähriger Gültigkeit

 

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Arbeitsaufenthaltstitel mit vierjähriger Gültigkeit

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Arbeitsaufenthaltstitel mit fünfjähriger Gültigkeit

Bei der erstmaligen Antragstellung müssen Antragstellende persönlich erscheinen. Bei Folgeanträgen kann der Arbeitgeber oder eine verwandte Person den Antrag im Namen der antragstellenden Person einreichen, sofern die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.

Ort und Zeit der Antragstellung

Abteilung für Ein- und Ausreiseverwaltung des Amts für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai

Montag bis Samstag, 9:00 bis 17:00 Uhr (an gesetzlichen Feiertagen geschlossen)

Samstags werden ausschließlich Antragsunterlagen entgegengenommen.

Scannen Sie den untenstehenden QR-Code, um die Adressen und Öffnungszeiten der Ein- und Ausreisebehörden in den einzelnen Bezirken abzurufen.

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​Vollständige Anträge werden innerhalb von sieben Arbeitstagen bearbeitet. Bei Fragen wählen Sie bitte die Telefonnummer 12367.

 

 

Quelle: Abteilung für Ein- und Ausreiseverwaltung des Amts für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai