Befreiung von der Abnahme von Fingerabdrücken für Kurzzeitvisum-Antragsteller für China
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2024-09-04
Um die Visumantragstellung weiter zu erleichtern, sind ab dem 2. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025 alle Antragsteller, die ein Visum für eine einmalige oder zweimalige Einreise mit einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen bei den chinesischen Visastellen im Ausland beantragen, von der Fingerabdruckerfassung befreit.
Quelle: WeChat-Account Shanghai Foreign Affairs