Antworten auf Fragen bezüglich der visumfreien Einreise von Ausländern nach China gemäß den gegenseitigen Visabefreiungsabkommen
Frage 1
Gemäß dem gegenseitigen Visabefreiungsabkommen, das China mit relevanten Ländern unterzeichnet hat, können ausländische Staatsangehörige, die die Voraussetzungen für die Visumbefreiung erfüllen, „sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kumulativ nicht länger als 90 Tage in China aufhalten“. Wie ist dies zu verstehen und zu berechnen?
Antwort
Die Regelung besagt, dass Ausländer innerhalb von 180 aufeinanderfolgenden Tagen vor jedem beliebigen Datum maximal 90 Tage in China bleiben dürfen. Diese 90 Tage schließen nicht die Zeit ein, in der ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder die APEC-Geschäftsreisekarte (APEC Business Travel Card) für den Aufenthalt in China genutzt wird. Wenn die kumulierte Aufenthaltsdauer ohne Visum innerhalb der letzten 180 Tage bei der Einreise bereits 90 Tage erreicht hat, ist keine visafreie Einreise mehr möglich. Falls die kumulierte Aufenthaltsdauer weniger als 90 Tage beträgt, aber die verbleibende Aufenthaltsdauer weniger als 30 Tage beträgt, darf der visafreie Aufenthalt diese verbleibende Zeit nicht überschreiten.
Frage 2
Können ausländische Staatsangehörige aus den Ländern, mit denen China ein gegenseitiges Visumbefreiungsabkommen unterzeichnet hat, ohne Visum einreisen und nach Verlust seines Reisepasses, der von der Grenzkontrollbehörde überprüft und abgestempelt wird, China verlassen, wenn sie ein von der Botschaft dieses Landes in China ausgestelltes Notfallreisedokument erhalten haben?
Antwort
Im gegenseitigen Visumbefreiungsabkommen, das China mit anderen Ländern unterzeichnet hat, wird deutlich festgelegt, welche Dokumente anwendbar sind. In der Regel handelt es sich um Reisepässe, aber einige Abkommen beinhalten auch andere internationale Reisedokumente wie temporäre Reisedokumente. Wenn ausländische Staatsangehörige nach der visumfreien Einreise ein im Abkommen vorgesehenes internationales Reisedokument verlieren und das ausgestellte Ersatzdokument zu den im Abkommen festgelegten Dokumentenarten gehört, können sie mit dem Ersatzdokument innerhalb der visumfreien Aufenthaltsdauer normal ausreisen. Wenn die visumfreie Aufenthaltsdauer überschritten wird oder das ausgestellte Reisedokument nicht zu den im Abkommen festgelegten Dokumentenarten gehört, müssen die Betroffenen eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ein- und Ausreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit beantragen und innerhalb der genehmigten Aufenthaltsdauer ausreisen.
Frage 3
Was ist zu tun, wenn ausländische Staatsangehörige aus den Ländern, mit denen China ein gegenseitiges Visumbefreiungsabkommen unterzeichnet hat, ohne Visum einreisen und nach Ablauf der visafreien Aufenthaltsdauer weiterhin in China bleiben möchten?
Antwort
Nach dem visafreien Einreisen der ausländischen Staatsangehörigen aus den Ländern, mit denen China ein gegenseitiges Visumbefreiungsabkommen unterzeichnet hat, müssen sie China vor Ablauf der visafreien Aufenthaltsdauer ausreisen. Falls es aufgrund von Notfällen oder höherer Gewalt erforderlich ist, den Aufenthalt in China fortzusetzen, muss vor Ablauf der visafreien Aufenthaltsdauer eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ein- und Ausreiseverwaltung der Behörden für öffentliche Sicherheit beantragt werden.
Frage 4
Müssen sich ausländische Staatsangehörige aus den Ländern, mit denen China ein gegenseitiges Visumbefreiungsabkommen unterzeichnet hat, nach der visafreien Einreise eine Unterkunftsregistrierung vornehmen?
Antwort
Gemäß Artikel 39 des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Verwaltung der Ein- und Ausreise“ sind die Hotels gemäß den einschlägigen Bestimmungen zur Sicherheitsverwaltung der Hotelbranche verpflichtet, die Unterkunftsregistrierung für ausländische Staatsangehörige, die in Hotels in China übernachten, vorzunehmen. Sie sollten die entsprechenden Informationen zur Unterkunft von Ausländern an die örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit übermitteln. Ausländer, die in anderen Unterkünften außer Hotels wohnen oder übernachten, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug entweder persönlich oder durch ihren Gastgeber bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit registrieren lassen. Ausländische Staatsangehörige aus den Ländern, mit denen China ein gegenseitiges Visumbefreiungsabkommen unterzeichnet hat, sind nach visumfreier Einreise verpflichtet, ihren Aufenthalt gemäß dem Gesetz zu registrieren.
Die von ausländischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach China ausgefüllte „Ankunftskarte für Ausländer (Arrival Card)“ enthält einen Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung des Aufenthalts, der in chinesischer und englischer Sprache verfasst ist. Bitte folgen Sie diesen Hinweisen und führen Sie die Unterkunftsregistrierung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch. Die chinesischen Einwanderungsbehörden und die Behörden für öffentliche Sicherheit haben die Registrierungsverfahren weiter vereinfacht und nutzen voll Internet-Technologien, um die Registrierung zu vereinfachen und den Aufenthalt von Ausländern in China zu erleichtern.