Shanghai eröffnet Steuererstattungsschalter an U-Bahn-Station
Für internationale Besucher ist es nun einfacher, in Shanghai eine Steuererstattung zu beantragen: Der erste Steuererstattungsschalter der Stadt an einer U-Bahn-Station wurde kürzlich im Metro Connect nahe Ausgang 6 der Station Yuyuan Garden eröffnet.
Der Schalter liegt etwa fünf Gehminuten vom Yu-Garten entfernt und nimmt Erstattungsanträge für Einkäufe in teilnehmenden Geschäften in ganz Shanghai entgegen, die eine Steuererstattung bei der Ausreise anbieten.
Besucher informieren sich im Metro Connect nahe der Station Yuyuan Garden.
[Foto: Shanghai Metro]
Wie funktioniert der Service?
Der neue Schalter ist ein Teil des Soforterstattungsservices von Shanghai. Berechtigte Reisende aus dem Ausland können nach Unterzeichnung einer Servicevereinbarung und der Vorautorisierung ihrer Kreditkarte eine Vorauszahlung auf die Erstattung in Renminbi in Höhe des tatsächlichen Steuererstattungsbetrags erhalten.
Um den Service zu nutzen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie kaufen am gleichen Tag im selben teilnehmenden Geschäft Waren im Wert von 200 bis 222.200 Yuan.
- Sie lassen sich die Kaufrechnungen und das Antragsformular für die Steuererstattung an Reisende aus dem Ausland ausstellen.
- Sie besitzen eine Kreditkarte, die zur Absicherung eine Vorautorisierung unterstützt.
- Sie führen die Waren bei der Ausreise aus China persönlich im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mit. Die Ausreise muss über die in der Servicevereinbarung festgelegte Ausreisestelle erfolgen, und zwar innerhalb von 28 Tagen nach dem Kauf sowie innerhalb von 183 Tagen nach Ihrer letzten Einreise.
Zwei Schritte vor der Ausreise
Mit dem Erhalt der Vorauszahlung ist das Steuererstattungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Vor der Ausreise aus China müssen Sie noch zwei Schritte erledigen.
1. Zollprüfung
Bei der Ausreise aus China müssen Sie dem Zoll die Waren, für die Sie eine Steuererstattung beantragen, und die zugehörigen Unterlagen zur Prüfung vorlegen.
Halten Sie Folgendes bereit:
- Die Waren, die weiterhin unbenutzt und unverbraucht sein müssen.
- Das Antragsformular für die Steuererstattung an Reisende aus dem Ausland.
- Die Kaufrechnungen für die Waren.
- Gültige Ausweisdokumente.
Ob eine physische Kontrolle der Waren durch den Zoll erforderlich ist, hängt vom Gesamtwert der Waren ab, für die eine Steuererstattung beantragt wird:
- Unter 10.000 Yuan: Der Zoll wählt einen Teil der Anträge nach dem Zufallsprinzip zur physischen Kontrolle aus. Bei nicht ausgewählten Anträgen entfällt diese Kontrolle.
- Ab 10.000 Yuan: Bei allen Anträgen ist eine physische Kontrolle erforderlich.
2. Prüfung durch die Erstattungsstelle
Nachdem der Zoll die Prüfung abgeschlossen und das Antragsformular abgestempelt hat, können Sie das abgestempelte Antragsformular für die Steuererstattung an Reisende aus dem Ausland zusammen mit den zugehörigen Kaufrechnungen in den eigens für den Soforterstattungsservice vorgesehenen Briefkasten im Abflugbereich einwerfen. Sie müssen sich somit nicht am Steuererstattungsschalter anstellen.
Die Erstattungsstelle prüft anschließend die Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt sie die Vorautorisierung der Kreditkarte frei und schließt damit das Verfahren ab.
Quellen: Shanghai Morning Post, Shanghai Metro, Steuerdienst der Stadt Shanghai der Staatlichen Steuerverwaltung der Volksrepublik China, Bank of China