Leitfaden zur Unterkunftsregistrierung für Personen aus dem Ausland

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F1: Welche Vorschriften gelten für ausländische Staatsangehörige bei der Unterkunftsregistrierung?

Gemäß Artikel 39 des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Verwaltung der Ein- und Ausreise“ gilt:

Übernachtet ein Ausländer in einem Hotel in China, muss dieses die Unterkunftsregistrierung des Gastes gemäß den einschlägigen Bestimmungen zur Sicherheitsverwaltung der Hotelbranche vornehmen und die entsprechenden Informationen zur Unterkunft an die örtliche Behörde für öffentliche Sicherheit übermitteln.

Wohnt oder übernachtet ein Ausländer außerhalb eines Hotels, muss er sich selbst oder durch seinen Gastgeber innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit zur Unterkunftsregistrierung anmelden.

F2: Wie können ausländische Staatsangehörige die Unterkunftsregistrierung vornehmen?

1. Aufenthalt in einem Hotel:

Ausländische Gäste müssen lediglich ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Das Hotel übernimmt die Unterkunftsregistrierung für sie. Alle Hotels in Shanghai bieten diesen Service an.

2. Aufenthalt in einer Wohnanlage:

Ausländer können die Unterkunftsregistrierung online über das entsprechende Online-System der Nationalen Einwanderungsbehörde (National Immigration Administration, NIA) für internationale Besucher vornehmen – entweder selbst oder über den Gastgeber.

Ausländer können die Registrierung auch online über das Shanghaier Selbstbedienungssystem zur Unterkunftsregistrierung für ausländische Staatsangehörige entweder selbst oder über den Gastgeber vornehmen.

3. Die Registrierung kann außerdem an einem örtlichen Service-Schalter der Behörde für öffentliche Sicherheit vorgenommen werden.

F3: Wie erfolgt die Online-Unterkunftsregistrierung?

Wählen Sie das NIA-System oder das Shanghai-System.

Scannen Sie den QR-Code unten mit Ihrem Mobiltelefon und wählen Sie das Registrierungssystem.

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​2. Nutzen Sie die App „Suishenban“, das WeChat-Miniprogramm oder das Alipay-Miniprogramm „Suishenban“ und suchen Sie nach dem englischen Begriff „overseas personnel's accommodation registration“ (Unterkunftsregistrierung für ausländische Staatsangehörige).

3. Wählen Sie auf unserer Website das Registrierungssystem aus: https://gaj.sh.gov.cn/crj/24hr

▶ Online-Unterkunftsregistrierungssystem für internationale Besucher

Nutzen Sie folgende Kanäle, um sich im Online-Unterkunftsregistrierungssystem für internationale Besucher anzumelden:

1. die Website der NIA: https://s.nia.gov.cn

2. die NIA-12367-App

3. das WeChat-Miniprogramm oder das Alipay-Miniprogramm „NIA 12367“

Sowohl der Gast als auch der Gastgeber können die Registrierung vornehmen. Die erstmalige Unterkunftsregistrierung muss vom Gastgeber vorgenommen werden, da er mit den Einzelheiten der Unterkunft besser vertraut ist und so die Richtigkeit der Angaben gewährleistet werden kann.

Nach der Registrierung und Anmeldung rufen Sie im Bereich „Services for Foreigners“ (Dienstleistungen für ausländische Staatsangehörige) das Modul zur Unterkunftsregistrierung auf und folgen den Anweisungen, um den Vorgang Schritt für Schritt abzuschließen.

▶ Selbstbedienungs-Unterkunftsregistrierung für ausländische Staatsangehörige

1. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse im System an, um das „Foreigner Accommodation Registration Form“ (Formular zur Unterkunftsregistrierung für Ausländer) zu erhalten.

2. Laden Sie die erforderlichen Seiten Ihrer Ausweisdokumente hoch, geben Sie Ihre Wohnadresse, Ihr Einzugsdatum und weitere Angaben ein und reichen Sie den Antrag ein. Das System prüft den Antrag automatisch oder leitet ihn zur manuellen Prüfung weiter. Das Ergebnis können Sie im Bereich „History Record“ (Verlauf) einsehen. Bei einer manuellen Prüfung wird das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt.

3. Bei Fragen können Sie den Bereich „Frequently Asked Questions“ (Häufig gestellte Fragen) unten rechts im System aufrufen oder die Service-Hotline 12367 anrufen.

F4: Wie erfolgt die Unterkunftsregistrierung an einem örtlichen Service-Schalter der Behörde für öffentliche Sicherheit?

Bei der Beantragung der Unterkunftsregistrierung an einem örtlichen Service-Schalter müssen Sie das gültige Ausweisdokument der ausländischen Person vorlegen. Wird die Registrierung von einer bevollmächtigten Person oder vom Gastgeber vorgenommen, ist auch das gültige Ausweisdokument der bevollmächtigten Person bzw. des Gastgebers erforderlich.

Hinweis: Mit „örtlichem Service-Schalter der Behörde für öffentliche Sicherheit“ sind Service-Schalter für die Haushaltsregistrierung und andere Dienstleistungen in Polizeidienststellen sowie Service-Schalter der Behörden für öffentliche Sicherheit in Servicezentren für Gemeindeangelegenheiten auf Straßenviertel- und Gemeindeebene gemeint. Für genaue Standorte wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle.

F5: Wie erhält man nach der Unterkunftsregistrierung das entsprechende Formular?

Für ausländische Staatsangehörige, die in einer Wohnanlage wohnen: Wurde die Registrierung an einem örtlichen Service-Schalter vorgenommen, wird das Formular dort ausgedruckt und ausgehändigt.

1. Haben Ausländer die Registrierung über das Online-Unterkunftsregistrierungssystem für internationale Besucher vorgenommen, können sie dort den „accommodation registration record“ (Nachweis der Unterkunftsregistrierung) einsehen. Bei der Beantragung von Visa oder Genehmigungen oder bei einer Kontrolle kann der elektronische Nachweis der Unterkunftsregistrierung anstelle des Papierformulars vorgelegt werden.

2. Benötigen Ausländer das „Registration Form of Residence for Visitors from Overseas“ (Meldeformular zum Aufenthalt für Besucher aus dem Ausland), können sie einen beliebigen nahegelegenen Service-Schalter der Behörde für öffentliche Sicherheit aufsuchen. Nach Prüfung der Angaben wird das Formular dort ausgedruckt und ausgehändigt.

3. Haben Ausländer die Registrierung über das Selbstbedienungssystem vorgenommen, können sie im Bereich „History Record“ den Bearbeitungsstatus einsehen. Bei einem Ergebnis von „approved“ (genehmigt) können sie dort das Formular zur Unterkunftsregistrierung elektronisch einsehen und herunterladen.

4. Bei Ausländern, die in Hotels übernachten, wird das Formular zur Unterkunftsregistrierung vom jeweiligen Hotel ausgedruckt.

F6: Unter welchen Umständen können die Registrierungsformalitäten vereinfacht werden?

Für Ausländer, die außerhalb von Hotels wohnen oder übernachten und die Unterkunftsregistrierung nach der Einreise bereits gemäß den einschlägigen Vorschriften erledigt haben, ist in folgenden Fällen keine erneute Registrierung erforderlich:

1. Wenn Ausländer in einer Unterkunft in ihrem eigenen Eigentum in China wohnen und nach einer Reise innerhalb oder außerhalb Chinas an dieselbe Unterkunft zurückkehren.

2. Wenn Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder Daueraufenthaltserlaubnis besitzen, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort in China wohnen und während der Gültigkeitsdauer der entsprechenden Erlaubnis nach einer Reise innerhalb oder außerhalb Chinas an denselben Ort zurückkehren.

Eine Unterkunft im eigenen Eigentum ist eine Unterkunft in China, die dem Ausländer oder seinem Ehepartner gehört.

Ein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist eine Unterkunft, in der der Ausländer in China langfristig wohnt oder zu wohnen beabsichtigt. Gemäß Artikel 36 der „Verordnung der Volksrepublik China über die Verwaltung der Ein- und Ausreise von Ausländern“ bedeutet „langfristig“ einen Aufenthalt in China von mehr als 180 Tagen.

 

Bei Problemen während der Unterkunftsregistrierung wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline 12367.

 

 

Quelle: Einreise- und Ausreiseverwaltungseinheit des Öffentlichen Sicherheitsbüros der Stadt Shanghai