So beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis
Ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen und sich aus anderen als diplomatischen oder dienstlichen Gründen im Land aufhalten, benötigen gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Diese ist innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der Aus- und Einreisebehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Ein gültiger Reisepass oder ein anderes internationales Reisedokument.
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für ein Visum, eine Genehmigung für einen kurzfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltserlaubnis sowie ein Foto, das den Richtlinien für Lichtbilder für Aus- und Einreisedokumente entspricht.
- Nachweise zum Zweck der Antragstellung.
- Weitere erforderliche Nachweise sowie die Erfüllung sonstiger vorgeschriebener Formalitäten.
Ausländische Staatsangehörige, deren Visum die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise vorsieht, müssen diese innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise nach China beantragen. Der Antrag ist bei der Aus- und Einreisebehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort zu stellen.
Wer eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr beantragt, muss ein gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass keine schwere psychische Erkrankung, Tuberkulose oder sonstige Infektionskrankheit vorliegt, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. In Shanghai kann die Gesundheitsuntersuchung im Shanghai International Travel Healthcare Center durchgeführt werden. Gesundheitszeugnisse internationaler Reisegesundheitszentren in anderen Provinzen und Städten Chinas werden ebenfalls anerkannt.
Aufenthaltserlaubnisse werden für verschiedene Zwecke ausgestellt, darunter Erwerbstätigkeit, Studium, journalistische Tätigkeit, Familienzusammenführung und private Angelegenheiten. Informationen zu den Antragsunterlagen, Voraussetzungen, Bearbeitungszeiten, den Verfahren und weiteren Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen Website der Einreise- und Ausreiseverwaltungseinheit des Öffentlichen Sicherheitsbüros der Stadt Shanghai.
Antragstellung
Anträge auf Ausstellung, Verlängerung, Änderung oder Ersatzausstellung einer Aufenthaltserlaubnis sind persönlich einzureichen. Soweit vorgesehen, können bestimmte Dienstleistungen auch über die Online-Antragsplattform für ausländische Staatsangehörige in Anspruch genommen werden.
In den folgenden Fällen kann der Antrag durch die einladende Einrichtung oder Person, Familienangehörige oder Verwandte der antragstellenden Person oder eine professionelle Dienstleistungsagentur in deren Namen eingereicht werden:
- Bei Personen, die als hochqualifizierte Fachkräfte oder dringend benötigte Fachkräfte anerkannt sind.
- Bei Personen unter 16 oder über 60 Jahren sowie bei jenen, deren Mobilität aufgrund einer Krankheit oder aus anderen Gründen eingeschränkt ist.
Verlängerung, Änderung oder Ersatzausstellung einer Aufenthaltserlaubnis
Anträge auf Verlängerung müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Ändern sich registrierte Angaben, muss die Inhaberin oder der Inhaber innerhalb von zehn Tagen deren Aktualisierung beantragen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der Aufenthaltserlaubnis sollte umgehend eine Ersatzausstellung beantragt werden.
Bearbeitungsgebühren
- Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr: 400 Yuan
- Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr, aber weniger als drei Jahren: 800 Yuan
- Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von drei bis fünf Jahren: 1.000 Yuan
- Eintragung einer zusätzlichen Begleitperson: Für jede zusätzlich eingetragene Person wird eine Gebühr nach dem entsprechenden Gebührensatz erhoben
- Streichung einer Begleitperson: 200 Yuan pro Person und Antrag
- Änderung der Angaben in der Aufenthaltserlaubnis: 200 Yuan pro Antrag
Wo Sie den Antrag stellen können
Einreise- und Ausreiseverwaltungseinheit des Öffentlichen Sicherheitsbüros der Stadt Shanghai
Adresse: Minsheng-Straße 1500, Pudong New Area
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag, 9:00–17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen; samstags nur Annahme von Antragsunterlagen)
Standorte und Öffnungszeiten der Aus- und Einreisebehörden in Shanghai
Für weitere Auskünfte können Sie sich auch an die Einwanderungsserviceplattform 12367 wenden.
Weiterführende Informationen:
Häufig gestellte Fragen für internationale Studierende: Aufenthaltserlaubnis, verlorene Reisepässe
Antragsverfahren für Aufenthaltserlaubnisse zur Erwerbstätigkeit
Shanghai überarbeitet die Richtlinien für die Aufenthaltsgenehmigung von überseeischen Talenten
Aktualisiert im September 2026.
Quellen: Nationale Einwanderungsbehörde, Einreise- und Ausreiseverwaltungseinheit des Öffentlichen Sicherheitsbüros der Stadt Shanghai