Änderung, Verlängerung und Neuausstellung

german.shanghai.gov.cn

A. Änderung der Informationen zur Aufenthaltserlaubnis

Wer dies beantragen kann

Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, müssen bei Änderungen ihrer Registrierungsinformationen (Name, Grund des Aufenthalts oder Pass- oder andere internationale Reisedokumentennummer) oder Informationen zu begleitenden Personen sowie bei Änderungen ihrer Adresse, Universität oder Arbeitgeber ihre Informationen innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Änderung bei den ausstellenden Behörden aktualisieren.

Wie man dies beantragt

a. Originalpass und Aufenthaltserlaubnis.

b. Ein ausgefülltes Antragsformular für Visa und Aufenthaltserlaubnis mit einem Foto.

c. Unterstützende Dokumente für die Änderung der Wohnsitzanmeldung.

d. Reichen Sie die relevanten Dokumente ein, die in der Servicebenachrichtigung angegebenen wurden und mit dem Antragsgrund übereinstimmen.

Weitere Informationen finden Sie hier in den offiziellen Quellen.

 

Online-Dienst

Klicken Sie hier, um die Änderung der Aufenthaltserlaubnisinformationen online zu bearbeiten.

 

B. Neuausstellung der Aufenthaltserlaubnis

Wer die beantragen kann

Ausländer, deren Aufenthaltserlaubnis seit ihrer Einreise nach China verloren, beschädigt oder gestohlen wurde.

Wie man dies beantragt

a. Original gültiger Reisepass des Antragstellers.

b. Ein ausgefülltes Antragsformular für Visa und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer mit einem Foto.

c. Unterlagen, die mit dem Antragsgrund übereinstimmen.

d. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente gemäß dem Zweck Ihres Aufenthalts oder Wohnsitzes ein, wie in der entsprechenden Servicebenachrichtigung angegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier in den offiziellen Quellen.

C. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder die Änderung der Adresse in der Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, können Sie dies online über den folgenden Link beantragen: Online-Antrag

Wo man dies beantragen kann

Ein- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai (PSB):

Montag bis Samstag, 9 bis 17 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen; samstags nur für die Annahme von Dokumenten)

Ein- und Ausreiseverwaltungsbüros der verschiedenen Zweigstellen des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai (PSB):

Für Öffnungszeiten und Standorte siehe Ein- und Ausreisebüros in Shanghai und deren Servicezeiten.

Bearbeitungszeit:

Innerhalb von 7 Arbeitstagen für Anträge mit vollständigen erforderlichen Unterlagen.

Gebühren:

Weitere Einzelheiten finden Sie in den Visagebühren für reziproke und nicht reziproke Länder (Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform[A1]  und Finanzministerium[A2]  [J.J.G. Nr. 392 von 2003]).

Service-Hotline: 021-12367

Beschwerde-Hotline: 021-68547109

 

Quelle: gaj.sh.gov.cn, zwdt.sh.gov.cn