Wie man den Benachrichtigungsbrief für die Arbeitserlaubnis für Ausländer beantragt

Leitfaden für ausländische Talente (Kategorien A/B) zur Beantragung des Benachrichtigungsbriefs für die Arbeitserlaubnis für Ausländer vor der Einreise nach China.

I. Wer ihn beantragen kann

(1) Fähige Bewerber mit qualifizierten beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnissen müssen einen klar definierten Arbeitgeber in China haben und mindestens 18 Jahre alt sein, gesund sein und keine Vorstrafen haben.

(2) Diese Bewerber müssen dringend benötigte Arbeitsplätze in China übernehmen und können einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas leisten.

(3) Die Gesetze und Vorschriften, die spezielle Bestimmungen, falls vorhanden, für die Beschäftigung von Ausländern in China enthalten, haben Vorrang.

(4) Ausländische High-End-Talente (Kategorie A) und ausländische Fachkräfte (Kategorie B)

II. Erforderliche Dokumente

(1) Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer

(2) Identifikationsdokumente als ausländisches Talent

(3) Arbeitsqualifikationszertifikat

(4) Das höchste Abschlusszeugnis (akademische Qualifikation) und Zertifikatsdokumente

(5) Relevante Genehmigungsdokumente und Berufszertifikate

(6) Führungszeugnis und Zertifikatsdokumente

(7) Gesundheitszeugnis

(8) Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung

(9) Reisepass oder internationaler Reiseausweis

(10) Aktuelles Foto des Antragstellers ohne Kopfbedeckung und mit vollem Gesicht, das vor höchstens sechs Monaten aufgenommen wurde

(11) Unterlagen der begleitenden Familienmitglieder

(12) Andere Dokumente

III. Wie man ihn beantragt

Der Antragsteller reicht die Unterlagen online ein.

Websites:

Service-System für Expats, die in China arebeiten

Regierung Online-Offline Shanghai

Das Service-System für Ausländer, die in China arbeiten (Shanghai)

Der gesamte Prozess zur Beantragung der „Benachrichtigung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ vor der Einreise wird online durchgeführt.

Für weitere Details siehe Kapitel 02 vom Leitfaden zu Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit von Ausländern in Shanghai.

Quelle: sgst.cn/foreign