Fragen zur Mehrwertsteuerrückerstattung bei der Ausreise aus Shanghai: jetzt beantwortet!
China hat neue Maßnahmen eingeführt, um das System der Mehrwertsteuerrückerstattung bei der Ausreise weiter zu verbessern und den Prozess für ausländische Besucher noch einfacher und bequemer zu gestalten. Wenn Sie planen, vor Ihrer Ausreise aus China in Shanghai einzukaufen, finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen sowie aktuelle Informationen.
F1: Welche Zahlungsmethoden stehen für die Mehrwertsteuerrückerstattung bei der Ausreise aus Shanghai zur Verfügung?
A1: Ausländische Besucher, die in Shanghai eine Mehrwertsteuerrückerstattung bei der Ausreise beantragen möchten, können dies an den dafür vorgesehenen Erstattungsschaltern an den Ausreisestellen tun. Dafür stehen drei Zahlungsmethoden zur Auswahl:
- Barauszahlung
- Banküberweisung
- Auszahlung über eine digitale Drittanbieterplattform
Alle Erstattungen werden in Renminbi ausgezahlt. Alipay ist die erste digitale Drittanbieterplattform, über die in Shanghai eine Mehrwertsteuerrückerstattung bei der Ausreise ausgezahlt werden kann.
F2: Wer kann den Service „Soforterstattung beim Einkauf“ in Shanghai nutzen?
A2: Um den Service „Soforterstattung beim Einkauf“ nutzen zu können, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben am selben Tag im selben teilnehmenden Geschäft zwischen 200 Yuan und 222.200 Yuan ausgegeben (etwa 29,54 USD bis 32.819,77 USD).
Hinweis: Einkäufe über 222.200 Yuan sind von der „Soforterstattung beim Einkauf“ ausgeschlossen und müssen über das reguläre Verfahren der Mehrwertsteuerrückerstattung bei der Ausreise abgewickelt werden.
- Die steuererstattungsfähigen Waren sind unbenutzt und nicht verbraucht.
- Sie verlassen China innerhalb von 28 Tagen (einschließlich) nach dem Kaufdatum über einen Hafen in Shanghai und innerhalb von 183 Tagen nach Ihrer letzten Einreise. Die Waren müssen Sie entweder im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitführen.
- Sie haben sowohl die Verkaufsrechnung(en) als auch das Steuererstattungsantragsformular für ausländische Besucher erhalten.
- Sie besitzen eine Kreditkarte, die eine Vorautorisierung unterstützt.
F3: Wie nutze ich den Service „Soforterstattung beim Einkauf“?
A3: Der Prozess besteht aus drei Schritten.
Schritt 1: Antrag in einem teilnehmenden Geschäft stellen
Unterzeichnen Sie im teilnehmenden Geschäft den Servicevertrag und legen Sie eine Kreditkarte vor, die die Vorautorisierung unterstützt. Das Geschäft oder die Steuererstattungsagentur stellt Ihnen dann das Steuererstattungsantragsformular für ausländische Besucher aus und zahlt Ihnen den Erstattungsbetrag vorab in Renminbi aus.
Schritt 2: Abschluss der Zollprüfung vor der Abreise
An der Ausreisestelle befolgen Sie die Anweisungen des Zolls und halten folgende Unterlagen bereit:
- Die unbenutzten steuererstattungsfähigen Waren
- Das Steuererstattungsantragsformular für ausländische Besucher
- Ihren gültigen Reisepass oder Ihr Reisedokument
- Die Verkaufsrechnung(en)
Wenn alles in Ordnung ist, stempelt der Zoll das Antragsformular ab.
Schritt 3: Abschluss des Verfahrens bei der Steuererstattungsagentur
Nach der Zollprüfung reichen Sie folgende Unterlagen bei der Steuererstattungsagentur im Sicherheitsbereich des Abflughafens ein:
- Ihren gültigen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument
- Das mit dem Zollprüfstempel versehene Steuererstattungsantragsformular für ausländische Besucher
- Die Verkaufsrechnung(en) für die steuererstattungsfähigen Waren
Die Steuererstattungsagentur prüft die Unterlagen und schließt das Verfahren je nach Sachlage ab.
Wenn Sie China innerhalb des vereinbarten Zeitraums über die vorgesehene Ausreisestelle verlassen und alle Voraussetzungen erfüllen, gibt die Steuererstattungsagentur die Vorautorisierung auf Ihrer Kreditkarte frei, schließt das Erstattungsverfahren ab und erkennt den vorab ausgezahlten Betrag als endgültige Steuererstattung an.
Wenn Sie die Vereinbarung einhalten, aber die Voraussetzungen für die Steuererstattung nicht erfüllen, zieht die Steuererstattungsagentur den vorab ausgezahlten Erstattungsbetrag über die Vorautorisierung Ihrer Kreditkarte ein. Für diesen Einkauf wird keine Steuererstattung gewährt.
Wenn Sie gegen die Vereinbarung verstoßen, weil Sie nach dem vereinbarten Ausreisedatum ausreisen oder China über eine andere als die vorgesehene Ausreisestelle verlassen, zieht die Steuererstattungsagentur den vorab ausgezahlten Erstattungsbetrag innerhalb von drei Werktagen nach dem vereinbarten Ausreisedatum über die Vorautorisierung Ihrer Kreditkarte ein. Sie können jedoch bei Ihrer Ausreise aus China weiterhin eine Steuererstattung nach dem regulären Verfahren beantragen.
F4: Kann ich in einer Stadt einkaufen und den Service „Soforterstattung beim Einkauf“ in einer anderen Stadt abschließen?
A4: Ab dem 1. September 2026 wird die ortsübergreifende Abwicklung der „Soforterstattung beim Einkauf“ möglich sein.
Wenn ein teilnehmendes Geschäft das Steuererstattungsantragsformular für ausländische Besucher ausstellt, wird es eine Kopie des gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers hochladen können, sodass die Steuererstattungsagentur am Einkaufsort die Unterlagen online prüfen kann.
Bei Ihrer Ausreise aus China wird die Steuererstattungsagentur am Ausreiseort Ihre Identität überprüfen und das Erstattungsverfahren gemäß den geltenden Regelungen abschließen.
Quelle: Steuerdienst der Stadt Shanghai der Staatlichen Steuerverwaltung