Regelungen zur visumfreien Einreise
China hat seine Tore für internationale Besucher weiter geöffnet. Bislang hat das Land seine Regelung zur einseitigen Visumbefreiung auf 50 Länder ausgeweitet. Staatsangehörige dieser Länder, die einen gewöhnlichen Reisepass besitzen, können zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken, zum Besuch von Verwandten oder Freunden, zu Austauschzwecken oder zur Durchreise ohne Visum nach China einreisen und sich dort bis zu 30 Tage aufhalten. Die Aufenthaltsdauer wird ab 0 Uhr des auf den Einreisetag folgenden Tages gerechnet.
Hier ist die Liste der Länder, für die die einseitige visumfreie Regelung gilt:
Europa (35 Länder): Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Spanien, die Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Portugal, Griechenland, Zypern, die Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Russland, Schweden, das Vereinigte Königreich.
Ozeanien (2 Länder): Australien, Neuseeland.
Asien (7 Länder): Brunei, die Republik Korea, Japan, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain.
Amerika (6 Länder): Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay, Kanada.
Klicken Sie hier für häufig gestellte Fragen zur einseitigen visumfreien Regelung.
Regelung zur gegenseitigen Visumbefreiung
Im Rahmen der gegenseitigen Visumbefreiungsabkommen zwischen China und anderen Ländern können berechtigte ausländische Staatsangehörige visumfrei nach China einreisen, sofern sie die in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Bedingungen erfüllen.
Eine Liste der Abkommen über die gegenseitige Visumbefreiung zwischen China und anderen Ländern sowie häufig gestellte Fragen zur visumfreien Einreise nach China im Rahmen dieser gegenseitigen Visumbefreiungsabkommen finden Sie hier.
Quellen: Nationale Einwanderungsbehörde sowie Außenministerium