Visumfreie Reise nach China: Was Sie wissen müssen

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[Foto von VCG]

 

China öffnet seine Türen immer weiter für internationale Reisende. Bislang hat das Land seine einseitige Visumbefreiungspolitik auf 50 Länder ausgeweitet. Inhaber gewöhnlicher Pässe aus diesen Ländern können visumfrei nach China einreisen und sich dort bis zu 30 Tage zu Geschäftszwecken, für Tourismus, Austausch, Transit oder Besuche von Verwandten oder Freunden aufhalten.

Hier finden Sie eine Liste der Länder mit einseitiger Visumbefreiung:

 

  • Europa (35 Länder): Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Spanien, die Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Portugal, Griechenland, Zypern, die Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Russland, Schweden, das Vereinigte Königreich
  • Ozeanien (2 Länder): Australien, Neuseeland
  • Asien (7 Länder): Brunei, die Republik Korea, Japan, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain
  • Amerika (6 Länder): Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay, Kanada
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Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zu Chinas visumfreien Regelungen.

F: Muss ich bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten im Voraus Erklärungen abgeben?

A: Ausländische Staatsangehörige, die für eine Befreiung von der Visumpflicht in Frage kommen, müssen sich nicht im Voraus bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten anmelden, bevor sie ohne Visum nach China einreisen.

F: Wird der beabsichtigte Einreisegrund bei der Einreise von den chinesischen Grenzkontrollbehörden überprüft? Wie läuft diese Überprüfung ab? Sind für die Einreise nach China neben dem Reisepass noch andere Dokumente erforderlich? 

 

A: Ausländische Staatsangehörige, die zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken, für Besuche bei Verwandten oder Freunden, für einen Austausch oder für die Durchreise reisen und die Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen, können nach Prüfung und Genehmigung ohne Visum nach China einreisen.

Die Grenzkontrollbehörden verweigern ausländischen Staatsangehörigen geß den gesetzlichen Bestimmungen die Einreise nach China, sofern ihr Einreisegrund nicht den Voraussetzungen für die Visumbefreiung entspricht. Die Einreise kann außerdem verweigert werden, wenn die betroffene Person nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht zur Einreise nach China berechtigt ist.

Es wird empfohlen, Dokumente wie Einladungsschreiben, Flugtickets und Reservierungen von Unterkünften als Nachweis für den Zweck der Einreise nach China mitzunehmen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nicht für Personen, die zu Arbeits-, Studien- und journalistischen Zwecken nach China einreisen.

F: Wie lange ist die Visumbefreiung gültig?

A:

Brunei

Keine Befristung

Russland

Gültig bis zum 31. Dezember 2027

Die übrigen 48 Länder

Gültig bis zum 31. Dezember 2026

 

F: Gibt es zusätzliche Anforderungen für Minderjährige?

A: Die Anforderungen für die Befreiung von der Visumpflicht für Minderjährige sind dieselben wie für Erwachsene.

 

F: Gibt es Anforderungen an die Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?

A: Ausländische Staatsangehörige benötigen einen gewöhnlichen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts in China gültig ist. Inhaber von Reisedokumenten, vorläufigen Dokumenten oder Notfallausweisen, die keine gewöhnlichen Reisepässe sind, dürfen nicht ohne Visum nach China einreisen.

F: Wie wird der 30-tägige Aufenthalt berechnet?

A: Ausländische Staatsangehörige, die für eine Befreiung von der Visumpflicht in Frage kommen, können sich vom Tag der Einreise bis zum 30. Kalendertag bis 24.00 Uhr ohne Visum in China aufhalten.

 

F: Kann ich aus einem Drittland einreisen?

A: Anspruchsberechtigte ausländische Staatsangehörige können aus jedem Land oder jeder Region nach China einreisen.

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[Foto von VCG]

F: Was ist, wenn ich nicht mit dem Flugzeug einreise?

A: Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Reisenden, die auf dem See-, Straßen- oder Luftweg nach China einreisen (gilt für ausländische Staatsangehörige, sofern Gesetze, Vorschriften und bilaterale Vereinbarungen nichts anderes vorsehen). Bei der Einreise nach China mit privaten Verkehrsmitteln sind bestimmte Verfahren für die Ein- und Ausreise von Verkehrsmitteln gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften Chinas zu beachten.

 

F: Gilt die Visumbefreiung auch für Reisegruppen?

A: Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für berechtigte ausländische Staatsangehörige in Reisegruppen oder als Einzelpersonen.

 

F: Kann die Befreiung von der Visumpflicht verlängert werden, wenn ich länger als 30 Tage bleibe?

A: Ausländische Staatsangehörige, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in China planen, müssen im Voraus bei den chinesischen Botschaften oder Konsulaten ein Visum für den jeweiligen Aufenthaltszweck beantragen. Müssen sie aus triftigen und ausreichenden Gründen länger als 30 Tage bleiben, nachdem sie ohne Visum nach China eingereist sind, müssen sie bei den Ausreise- und Einreiseverwaltungen der örtlichen Behörden für Öffentliche Sicherheit eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

 

F: Erlaubt die Befreiung von der Visumpflicht die mehrfache Einreise? Muss zwischen den einzelnen Einreisen ein bestimmter Zeitraum liegen?

Ausländische Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, können mehrfach ohne Visum nach China einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Einreisen oder der Gesamtaufenthaltstage, aber diejenigen, die visumfrei nach China einreisen können, dürfen keine Aktivitäten ausüben, die mit dem Zweck ihrer Einreise nicht vereinbar sind.

F: Gilt die visumfreie Einreiseregelung auch für Reisen zu Zwecken von Sportwettkämpfen, Konferenzen und Ausstellungen sowie für Studienreisen (Sommer-/Wintercamps)?
A: Die Visumbefreiung gilt für Personen, die zu Zwecken von Sportwettkämpfen, Konferenzen und Ausstellungen sowie Studienreisen (Sommer-/Wintercamps) nach China kommen und sich nicht länger als 30 Tage in China aufhalten. Voraussetzung ist jedoch ein gültiger regulärer Reisepass.

 

F: Ich bin visumfrei nach China eingereist und habe meinen Reisepass verloren. Dieser wurde zuvor von einer chinesischen Grenzkontrollbehörde überprüft und abgestempelt. Kann ich dann China mit einem von der zuständigen ausländischen Botschaft oder einem Konsulat in China ausgestellten Notpass verlassen?


A: Für einen ausländischen Staatsangehörigen, der visumfrei nach China eingereist ist und aufgrund des Verlusts oder der Beschädigung des ursprünglichen Ausweisdokuments für die Ausreise einen neuen Reisepass, einen Notpass oder ein anderes Reisedokument benötigt, überprüft die zuständige chinesische Grenzkontrollbehörde gemäß dem Gesetz die Identität des ausländischen Staatsangehörigen, die Einreiseaufzeichnungen oder die Verlustmeldung sowie die von der zuständigen ausländischen Botschaft oder einem Konsulat in China ausgestellten Nachweise. Wenn diese Unterlagen als gültig bestätigt werden und die betroffene Person die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschritten oder keine sonstigen rechtswidrigen Handlungen begangen hat, darf sie gemäß dem Gesetz ausreisen.


Hat die betroffene Person die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten oder andere rechtswidrige Handlungen begangen, die in die Zuständigkeit der chinesischen Grenzkontrollbehörde fallen, behandelt die Behörde den Fall nach Maßgabe der Gesetze und Vorschriften.


Bei anderen Verstößen, die nicht in die Zuständigkeit der Grenzkontrollbehörden fallen, muss sich die betroffene Person zunächst an die Ein- und Ausreiseverwaltungsbehörde eines Organs für öffentliche Sicherheit oder an andere zuständige Behörden wenden, damit der Fall dort bearbeitet wird. Anschließend kann sie nach Vorlage des entsprechenden Nachweises über die Erledigung der Angelegenheit über die Grenzkontrollbehörde ausreisen.

Bei Fragen zu Chinas Ein- und Ausreiseregelungen steht die Hotline +86-21-12367 zur Vergung.

 

Quelle: Abteilung für konsularische Angelegenheiten im chinesischen Außenministerium