Visumfreie Transitregelung für 240 Stunden

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China hat eine 240-stündige visumfreie Transitregelung eingeführt, die es Staatsangehörigen von 55 Ländern erlaubt, bei der Durchreise in ein Drittland oder -gebiet visumfrei nach China einzureisen.

Berechtigte Reisende können über alle 65 zugelassenen Grenzübergangsstellen visumfrei einreisen. Voraussetzung dafür ist, dass sie über ein gültiges internationales Reisedokument sowie ein Weiterreiseticket mit bestätigtem Sitzplatz und festgelegtem Abreisedatum verfügen. Der Aufenthalt in den zugelassenen Gebieten der insgesamt 24 Verwaltungseinheiten auf Provinzebene ist auf maximal 240 Stunden begrenzt; Reisen zwischen diesen Gebieten sind auch provinzübergreifend möglich.

Während ihres Aufenthalts dürfen die von dieser Regelung erfassten ausländischen Staatsangehörigen touristischen oder geschäftlichen Aktivitäten nachgehen sowie Freunde oder Verwandte besuchen und mit ihren Familien zusammenkommen. Tätigkeiten wie Arbeit, Studium oder journalistische Berichterstattung erfordern jedoch weiterhin eine vorherige Genehmigung und das entsprechende Visum.

 

Nachstehend finden Sie die Liste der Länder, deren Staatsangehörige die 240-stündige visumfreie Transitregelung in Anspruch nehmen können:

Europa (40): Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, Monaco, Russland, das Vereinigte Königreich, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, die Ukraine, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Belarus und Norwegen.

Amerika (6): die Vereinigten Staaten, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien und Chile.

Ozeanien (2): Australien und Neuseeland.

Asien (7): die Republik Korea, Japan, Singapur, Brunei, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Indonesien.

Zugelassene Grenzübergangsstellen und Aufenthaltsgebiete:

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Quelle: Nationale Einwanderungsbehörde