Shanghai führt Anreize für Sportveranstalter ein
Das Shanghaier Sportbüro hat Leitlinien veröffentlicht, um die Ausstrahlungseffekte von Sportveranstaltungen zu verstärken. Damit sollen Veranstalter dazu ermutigt werden, mehr Besucher in umliegende Geschäfte zu lenken und den Konsum durch sportliche Aktivitäten anzukurbeln.
Frage: Welche Veranstaltungen sind förderberechtigt?
Profiligen, andere Wettkämpfe sowie sportbezogene Aktivitäten, die in Shanghai stattfinden und nicht zu den regelmäßig stattfindenden Freizeitsportangeboten gehören, gelten als grundsätzlich förderfähig, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 5.000 Teilnehmer oder Mitwirkende vor Ort (offline)
- mindestens 10.000 Zuschauer mit Eintrittskarte
- mindestens 20.000 Teilnehmer oder Mitwirkende online (online)
Hinweis: Eine Profiliga, die über eine einzelne Saison ausgetragen wird, gilt als eine einzige Veranstaltung.
Frage: Worin bestehen die Anreize?
Die Regelung kombiniert Grundanreize und Zusatzanreize.
Veranstalter, deren Veranstaltungen die grundlegenden Förderkriterien erfüllen, können in den folgenden vier Kategorien Fördermittel beantragen:
Veranstaltungen, die den Konsum ankurbeln. Wenn eine Offline-Veranstaltung mit einem Unternehmen kooperiert, kann der Veranstalter hierfür eine Förderung von bis zu 1 Million Yuan erhalten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen während des Kooperationszeitraums einen Umsatz oder Betriebsertrag von mindestens 5 Millionen Yuan erzielt. Zudem muss ein Wachstum von mindestens 10 Prozent im Jahresvergleich nachgewiesen werden. Wenn eine Online-Veranstaltung über eine Plattform einen Online-Umsatz oder Betriebsertrag von mindestens 30 Millionen Yuan erzielt, kann der Veranstalter bis zu 2 Millionen Yuan erhalten.
Veranstaltungen, die ausländische Besucher anziehen. Eine Veranstaltung kann bis zu 1 Million Yuan erhalten, sofern Teilnehmer, Mitwirkende oder Zuschauer mit gültigen ausländischen Ausweisdokumenten mindestens 10 Prozent der jeweiligen Gesamtzahl ausmachen.
Veranstaltungen mit steigenden Teilnehmer- oder Zuschauerzahlen. Für eine Veranstaltung können bis zu 500.000 Yuan gewährt werden, sofern die Zahl der Teilnehmer vor Ort oder der zahlenden Zuschauer im Vergleich zur vorherigen Ausgabe steigt und die jeweilige Wachstumsschwelle erreicht wird.
Veranstaltungen in der Nebensaison. Offline-Veranstaltungen, die im Januar oder Februar stattfinden, können bis zu 500.000 Yuan erhalten. Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Monate erstrecken, müssen mindestens 50 Prozent der Veranstaltungstage im Januar oder Februar liegen.
Förderfähige Veranstaltungen können mehrere Grundanreize gleichzeitig in Anspruch nehmen. Zusatzanreize können nur gewährt werden, wenn eine Veranstaltung sowohl die Größenanforderungen als auch die Voraussetzungen für mindestens einen Grundanreiz erfüllt.
Mehr Teilnehmer oder Zuschauer bedeuten höhere Zuschläge:
Bei einer Teilnehmerzahl vor Ort von mindestens 10.000, aber weniger als 20.000, oder einer Zahl zahlender Zuschauer von mindestens 20.000, aber weniger als 50.000, beträgt der Zuschlag 30 Prozent der Summe der förderfähigen Grundanreize.
Bei einer Teilnehmerzahl vor Ort von mindestens 20.000 oder einer zahlenden Zuschauerzahl von mindestens 50.000 beträgt der Zuschlag 50 Prozent der Summe der förderfähigen Grundanreize.
Veranstaltungen können auch zusätzliche Anreize auf der Grundlage ihres Markenstatus erhalten:
Für bekannte Markenveranstaltungen, die im Antragsjahr erstmals nach Shanghai geholt werden und deren Kosten für die Einführung mindestens 10 Millionen Yuan pro Jahr oder Ausgabe betragen, oder für Veranstaltungen, die als „Shanghai Sports“-Markenveranstaltungen zertifiziert sind, beträgt der Zuschlag 50 Prozent der Summe der förderfähigen Grundanreize.
Für bekannte Markenveranstaltungen, die bereits in früheren Jahren nach Shanghai geholt wurden und dieselbe Kostenschwelle erfüllen, oder für eigenständig entwickelte Markenveranstaltungen, die einschließlich der aktuellen Ausgabe mindestens dreimal erfolgreich durchgeführt wurden, beträgt der Zuschlag 30 Prozent der Summe der förderfähigen Grundanreize.
Hinweis: Der Förderbetrag für eine einzelne Veranstaltung ist auf 3 Millionen Yuan begrenzt, während die Gesamtsumme, die ein einzelner Antragsteller in einem Jahr erhalten kann, auf 10 Millionen Yuan begrenzt ist.
Frage: Wie können Veranstalter Anträge stellen?
Anträge können fortlaufend über den Bereich „Suishendui“ für passgenaue Unternehmensförderung auf Shanghais zentraler Online-Verwaltungsplattform eingereicht werden. Antragsteller müssen ordnungsgemäß registrierte und tätige Einrichtungen sein, die über ein funktionierendes Finanzbuchhaltungs- und Managementsystem, eine solide Finanzverwaltung, gute Kreditwürdigkeit und finanzielle Stabilität verfügen und keine negativen Einträge oder Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufweisen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Veranstalter, die tatsächlich für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich sind, sowie vom Organisationskomitee benannte ausführende Einheiten. Pro Veranstaltung darf nur eine förderberechtigte Einrichtung einen Antrag stellen. Anträge können nach Abschluss der Veranstaltung eingereicht werden. Die Anträge werden vierteljährlich geprüft, und die bewilligten Fördermittel werden möglichst zeitnah ausgezahlt, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern. Eine fortlaufende Antragstellung sowie die kontinuierliche Durchführung von Sportveranstaltungen werden ausdrücklich befürwortet.
Für Veranstaltungen, für die die vollständigen Daten über den behördlichen Datenaustausch oder statistische Erfassungssysteme verfügbar sind, können die Anreize für steigende Teilnehmer- oder Zuschauerzahlen, für Veranstaltungen in der Nebensaison sowie die entsprechenden Zusatzanreize ohne Antrag gewährt werden.
Die Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 und kann auf Grundlage ihrer Umsetzung weiter angepasst werden. Veranstaltungen, die bereits andere Fördermittel auf städtischer Ebene oder im Voraus gewährte Fördermittel auf Bezirksebene erhalten haben oder die Gegenstand von Streitigkeiten über geistiges Eigentum sind, sind nicht förderberechtigt. Antragsteller, die in den letzten drei Jahren von Strafverfolgungsbehörden wegen schwerwiegender Verstöße gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften belangt wurden, sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.
Hinweis: Die englische Fassung dient nur als Referenz; maßgeblich ist das offizielle chinesische Dokument.
Ein Beitrag des Shanghaier Sportbüros.