China stellt Maßnahmen zur Erleichterung ausländischer Investitionen vor
China hat einen Aktionsplan veröffentlicht, der darauf abzielt, ausländische Investitionen zu stabilisieren und ihre Qualität zu verbessern. Der Plan umfasst 15 Maßnahmen, darunter Initiativen zur Ausweitung des Marktzugangs, zur Erleichterung von Investitionen, zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie zur Gewährleistung eines fairen Zugangs zu Wirtschaftsförderungsmaßnahmen.
Ausweitung des Marktzugangs
China wird die Pilotöffnungsprogramme für Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Berufskollegs sowie Hochschulen mit Schwerpunkt auf Naturwissenschaften, Ingenieurwesen, Landwirtschaft und Medizin schrittweise ausweiten.
Im Finanzsektor unterstützt der Plan eine breitere Nutzung von Risikomanagementinstrumenten durch ausländische Institute. Zudem werden diese Institute ermutigt, im Einklang mit den geltenden Vorschriften Anlageberatungsdienste für Fonds anzubieten, und wichtigen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung werden Erleichterungen bei der grenzüberschreitenden Finanzierung gewährt.
Das Land wird zudem prüfen, die Pilotgebiete auszuweiten, die ausländische Investitionen in der Biotechnologie sowie in vollständig ausländisch investierten Krankenhäusern zulassen.
Erleichterungen bei Investitionen und Reinvestitionen
Die Vorschriften für Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren werden überarbeitet, um Verfahren und Zahlungsanforderungen zu vereinfachen.
Freihandelszonen und Pilotstädte für die weitere Öffnung des Dienstleistungssektors werden dazu ermutigt, anwendungs- und branchenspezifische Negativlisten für den grenzüberschreitenden Datentransfer in einer Vielzahl von Branchen zu erproben.
Der Plan sieht außerdem steuerliche Anreize für ausländische Investoren vor, die ausgeschüttete Gewinne direkt in China reinvestieren. Darüber hinaus werden weitere Reinvestitionsprojekte in die nationalen Listen der bedeutenden und wichtigen ausländischen Investitionsprojekte aufgenommen.
Mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung
Die Förderpolitik für ausländische Forschungs- und Entwicklungszentren (F&E-Zentren) wird ausgebaut. Ziel ist es, internationale Spitzenkräfte leichter zu gewinnen, offene Innovationsplattformen und Schulungszentren aufzubauen, neue Forschungsinstitute zu fördern sowie die Kommerzialisierung von wissenschaftlichen und technologischen Errungenschaften voranzutreiben.
Berechtigte Zentren profitieren zudem entsprechend den geltenden Vorschriften von Steuervergünstigungen für importierte Forschungsgeräte und -materialien.
Fairer Zugang zu Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
Unternehmensförderung gilt grundsätzlich gleichermaßen für inländische und ausländische Unternehmen, sofern nicht gesetzlich oder aus Gründen der nationalen Sicherheit Ausnahmen vorgesehen sind.
Der Plan sieht zudem eine verstärkte Prüfung der Wettbewerbsgleichheit bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren vor. Auch bei Beschaffungen von Universitäten und Forschungseinrichtungen sollen ausländischen Unternehmen gleiche Teilnahmechancen erhalten.
Ein Beitrag des Handelsministeriums.