Bezahlter Urlaub
Folgende Vorschriften gelten für bezahlten Jahresurlaub, Mutterschaftsurlaub und Sonderurlaub.
Bezahlter Jahresurlaub
Arbeitnehmer, die kontinuierlich mehr als 1 Jahr gearbeitet haben, haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Arbeitnehmer, die eine kumulative Arbeitszeit von mehr als 1 Jahr, aber weniger als 10 Jahren haben, haben Anspruch auf 5 Tage Jahresurlaub.
Diejenigen, die mehr als 10 Jahre, aber weniger als 20 Jahre gearbeitet haben, haben Anspruch auf 10 Tage Jahresurlaub.
Und diejenigen, die mehr als 20 Jahre gearbeitet haben, haben Anspruch auf 15 Tage Jahresurlaub. Gesetzliche Feiertage und Ruhetage sind nicht in den Jahresurlaubsanspruch einbezogen.
Mutterschaftsurlaub
Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 158 Tage Mutterschaftsurlaub, von denen 15 Tage vor der Geburt genommen werden können.
Im Falle einer schwierigen Geburt werden zusätzlich 15 Tage Mutterschaftsurlaub gewährt. Im Falle der Geburt von mehreren Kindern werden für jedes zusätzliche Kind weitere 15 Tage Mutterschaftsurlaub hinzugefügt.
Heiratsurlaub und Trauerurlaub
Wenn ein Mitarbeiter heiratet oder wenn unmittelbare Familienmitglieder (Eltern, Ehepartner und Kinder) des Mitarbeiters versterben, kann die Einheit je nach konkreter Situation nach eigenem Ermessen 1 bis 3 Tage Sonderurlaub gewähren.
Darüber hinaus kann je nach Entfernung der Reise Urlaub gewährt werden.
Quelle: sgst.cn/foreign, gov.cn, rsj.sh.gov.cn