Häufig gestellte Fragen zur Einkommensteuer

german.shanghai.gov.cn
税.png

​[Foto von VCG]

 

Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Wenn Sie einen Wohnsitz in China haben oder keinen Wohnsitz haben, aber innerhalb eines Steuerjahres insgesamt 183 Tage hier ansässig waren, gelten Sie als Steuerinländer in China und müssen Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem In- und Ausland zahlen.

Wenn Sie innerhalb eines Steuerjahres insgesamt weniger als 183 Tage in China ansässig waren, gelten Sie als Steuerausländer und müssen nur Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Inland zahlen.

 

Wie reiche ich meine Steuererklärung ein?

Ausländer mit Wohnsitz in China, die innerhalb des Steuerjahres Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Löhne), Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Honorare für Leistungen), rechtlichen Abgaben sowie Zahlungen für Überlassung von Rechten und Vermögenswerten (Konzessionsgebühren) beziehen, müssen Sie zwischen dem 1. März und dem 30. Juni des folgenden Jahres bei den Steuerbehörden die jährliche Selbstveranlagungserklärung zur Einkommensteuer einreichen und die darauf basierende Abgabe auf die Gesamteinkünfte abführen.

 

Ausländer, die keine Steuerinländer sind, müssen keine Veranlagung der Einkommensteuer auf die Gesamteinkünfte durchführen lassen.

Inzwischen hat China mit 114 Ländern und Regionen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Ausländische Arbeitnehmer, die Anspruch auf Steuerermäßigungen oder -befreiungen gemäß den Bestimmungen dieser Abkommen haben, können prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen dieser Abkommen erfüllen.

Hier ist eine Liste von den Ländern und Regionen, die mit China ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet haben.

 

Wie viel muss ich zahlen?

Das System der Einkommensteuer in China basiert auf einem progressiven Steuersatz, was bedeutet, dass dieser mit steigendem zu versteuerndem Einkommen zunimmt.

 

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Einkommensteuertarife (Jahreseinkommen)

(Anwendbar auf Steuerinländer in China)

Progressionsstufe

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (Yuan)

Steuersatz (%)

Steuerabzugsbetrag (Yuan)

1

Bis zu 36.000

3

0

2

Zwischen 36.000 und 144.000

10

2.520

3

Zwischen 144.000 und 300.000

20

16.920

4

Zwischen 300.000 und 420.000

25

31.920

5

Zwischen 420.000 und 660.000

30

52.920

6

Zwischen 660.000 und 960.000

35

85.920

7

Über 960.000

45

181.920

 

Einkommensteuertarife (Monatseinkommen)

(Anwendbar auf Steuerausländer)

Progressionsstufe

Zu versteuerndes Monatseinkommen (Yuan)

Steuersatz (%)

Steuerabzugsbetrag (Yuan)

1

Bis zu 3.000

3

0

2

Zwischen 3.000 und 12.000

10

210

3

Zwischen 12.000 und 25.000

20

1.410

4

Zwischen 25.000 und 35.000

25

2.660

5

Zwischen 35.000 und 55.000

30

4.410

6

Zwischen 55.000 und 80.000

35

7.160

7

Über 80.000

45

15.160

Zu versteuerndes Einkommen = (Gesamteinkünfte) – (Grundfreibetrag) – (Sonderausgaben/Freibeträge (insbesondere für Ausländer))

Steuerschuld = (Zu versteuerndes Einkommen × Steuersatz) – (Steuerabzugsbetrag)

 

Welche Steuervorteile gibt es für Ausländer?

Vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2027 können Ausländer, die in China steuerlich ansässig sind, wählen, ob sie die Sonderausgaben (Sonderabzüge) bei der Einkommensteuer geltend machen oder ob sie die steuerfreie Behandlung von Wohnzuschüssen, Kosten für Sprachkurse und Ausbildungskosten für Kinder in Anspruch nehmen möchten.

Ab dem 1. Januar 2028 ist die steuerfreie Behandlung von Wohnzuschüssen, Kosten für Sprachkurse und Ausbildungskosten für Kinder für Ausländer nicht mehr möglich.

Löhne und Gehälter, die von ausländischen Experten bezogen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können von der Einkommensteuer befreit sein.

Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, können Sie die Service-Hotline 12366 anrufen. Die zuständige Steuerbehörde steht Ihnen zur Verfügung.