Kann ich nach Abschluss kurzfristiger Arbeitstätigkeiten in eine langfristige Beschäftigung umwandeln?

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Nach Abschluss kurzfristiger Arbeitstätigkeiten nach der Einreise ist es nicht gestattet, eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit zu stellen, sofern diese noch gültig ist. Wenn die Person jedoch beabsichtigt, von einem inländischen Arbeitgeber beschäftigt zu werden, kann sie während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis mit den entsprechenden Unterlagen beantragen. Dies erfolgt gemäß den Verfahren, die in den „Regeln für die Verwaltung der Beschäftigung von Ausländern in China“ festgelegt sind. Das Arbeitsamt stellt qualifizierten Personen eine Arbeitserlaubnis und eine Beschäftigungsbescheinigung aus.