Visafreie Einreise in die internationale Geschäftskooperationszone „Eastern Hub“ in Shanghai

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Für Ausländer und Personen mit Wohnsitz außerhalb des chinesischen Festlandes wurde die visafreie Einreise in die Internationale Geschäftskooperationszone „Eastern Hub“ in Shanghai (IBCZ, Shanghai Eastern Hub International Business Cooperation Zone) eingeführt. Sie können seit Kurzem visafrei in die Geschäftskooperationszone einreisen.

Dafür müssen sie lediglich mindestens 48 Stunden im Voraus über die integrierte Informationsmanagementplattform der Geschäftskooperationszone eine Gebühr entrichten. Mit einem gültigen Reisepass (oder einem anderen internationalen Reisedokument) und einer gültigen Einladung, die zuvor bei der Verwaltungsbehörde der Kooperationszone eingereicht wurde, können sie nach Prüfung und Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde direkt in die visafreie Geschäftskooperationszone einreisen.

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​Das Foto zeigt die Grenzkontrollstelle der Internationalen Geschäftskooperationszone „Eastern Hub“
in Shanghai. [Foto mit freundlicher Genehmigung der Nationalen Einwanderungsbehörde]

Die im Februar 2024 vom Staatsrat genehmigte Kooperationszone dient vorrangig der Durchführung internationaler Geschäftsgespräche, der Ausrichtung hochwertiger Messen sowie der Bereitstellung professioneller Schulungsdienstleistungen. Ausländer und Personen mit Wohnsitz außerhalb des chinesischen Festlandes, die mit internationalen Flügen anreisen, können hier bis zu 30 Tage visafrei bleiben.

Am 30. Januar fand in der Zone nach ihrer Inbetriebnahme die erste große internationale Geschäftsveranstaltung statt, an der über 400 Teilnehmer aus elf Ländern teilnahmen. Sie waren die ersten Nutznießer dieser neuen Regelung. Um deren Umsetzung zu erleichtern, hat der Grenzkontrollposten von Shanghai mehrere Erleichterungen eingeführt: eine 24-stündige Vorabprüfung der eingereichten Unterlagen sowie flexible Verwaltungsmaßnahmen wie die Verweigerung der Einreise oder dieVerlängerung des Aufenthalts; zudem wurden Schnellspuren an der Grenzkontrolle eingerichtet, die die Abfertigung von Gruppenreisenden innerhalb einer Minute ermöglichen und so einen reibungslosen Übergang für Ausländer und Personen mit Wohnsitz außerhalb des chinesischen Festlandes von der Landung bis zum Betreten der Zone gewährleisten.

Es ist jedoch zu beachten, dass Folgendes vorgelegt werden muss. Dies gilt für Ausländer und Personen mit Wohnsitz außerhalb des chinesischen Festlandes, die von der Geschäftskooperationszone in die Innenstadt von Shanghai oder in andere Regionen Chinas reisen möchten. Sie müssen den Einwanderungsbehörden ihren gültigen Reisepass (oder ein anderes international anerkanntes Reisedokument) sowie ihr Visum oder einen anderen Nachweis über die Einreisegenehmigung vorlegen. Anschließend können sie nach Überprüfung und Autorisierung in das chinesische Staatsgebiet einreisen.

Der Grenzkontrollposten Shanghai hat einen innovativen Vorprüfungsmechanismus eingeführt und ermöglicht die „Umwandlung mit einem Klick“ von Einladungsdaten in Durchlassanträge. Dadurch werden die Verfahren vereinfacht und die Effizienz beim Grenzübertritt erhöht, um einen effizienten und komfortablen „internationalen Begegnungsraum“ zu schaffen.

 

 

Ein Beitrag der Nationalen Einwanderungsbehörde.