Bekanntgabe der Wirtschaftsmediation-Verordnung zur Optimierung des Geschäftsumfeldes

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Der chinesische Ministerpräsident Li Qiang hat einen Erlass des Staatsrats unterzeichnet, mit dem eine Verordnung zur Wirtschaftsmediation zur Optimierung des Geschäftsumfeldes bekanntgegeben wurde.

Die neue Verordnung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und umfasst 33 Artikel. Sie zielt darauf ab, die Regulierung der Wirtschaftsmediation, die effektive Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten, den Schutz der legitimen Rechte und Interessen der beteiligten Parteien sowie die Entwicklung dieser Branche voranzutreiben.

Die Verordnung legt fest, dass wirtschaftliche Streitigkeiten, die zwischen Parteien in den Bereichen Handel, Investition, Finanzen, Transport, Immobilienwesen, Ingenieurbau, geistiges Eigentum usw. entstehen, einer Wirtschaftsmediation unterliegen.

Auch das Verwaltungssystem für die Wirtschaftsmediation wird standardisiert, wobei das chinesische Justizministerium die Arbeit landesweit leitet und reguliert. Zudem ist es für die Ausarbeitung von Gesamtplänen zur Branchenentwicklung zuständig.

Gemäß der Verordnung sind die lokalen Verwaltungsorgane auf oder über Kreisebene für die Leitung und Regulierung der wirtschaftlichen Mediationsarbeit in ihren jeweiligen Regionen durch ihre Justizbehörden verantwortlich.

Außerdem wird betont, dass das Land international einflussreiche Organisationen für die Wirtschaftsmediation fördern soll, und zwar zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, zur Unterstützung bei der Durchführung grenzüberschreitender Wirtschaftsmediation sowie zur Förderung des internationalen Austauschs und der Zusammenarbeit.