Mitteilung über besondere Visumerleichterungen für internationale Geschäftsleute
Um internationalen Geschäftsleuten die Einreise nach Shanghai zu Geschäftszwecken zu erleichtern, werden die folgenden besonderen Visumerleichterungen für berechtigte internationale Geschäftsleute eingeführt.
[Fotoquelle: IC]
Wer kann davon profitieren?
Die internationalen Geschäftsleute, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird, sind in erster Linie „ausländische Staatsangehörige, die häufig zu Geschäftszwecken nach China kommen müssen und die einen positiven Beitrag zur internationalen Geschäfts- und Handelskooperation in Shanghai geleistet haben, sowie deren Ehepartner und Kinder“. Zu den einladenden Organisationen gehören staatliche, private und ausländisch investierte Unternehmen.
Worum geht es?
Qualifizierte internationale Geschäftsleute können bei der chinesischen Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Heimatland ein M-Visum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren oder ein gleichwertiges Visum für einen Aufenthalt von 180 Tagen beantragen, nachdem sie vom Amt für auswärtige Angelegenheiten der Shanghaier Volksregierung ein spezielles Einladungsschreiben für ein Visum erhalten haben.
Antragsteller können sich von der Abnahme der Fingerabdrücke befreien lassen und andere Personen mit der Beantragung des Visums beauftragen, wobei nur die Gebühr für ein einjähriges Mehrfachvisum erhoben wird.
Wie man den Antrag stellt?
1. Antrag auf ein Sondervisum-Einladungsschreiben
Der Antrag auf ein Sondervisum-Einladungsschreiben für qualifizierte ausländische Geschäftsleute ist von der einladenden Organisation zu stellen.
2. Qualifizierung der einladenden Organisationen
Qualifizierte einladende Organisationen müssen einen schriftlichen Antrag bei der lokalen Behörde oder den zuständigen Abteilungen stellen, um qualifiziert zu werden. Nach Prüfung der Qualifikation erteilen die lokalen Behörden oder die zuständigen Abteilungen den qualifizierten Organisationen einen „Registrierungscode“.
3. Online-Registrierung und Bereitstellung von Informationen zum Visumantrag
Qualifizierte einladende Organisationen müssen den „Registrierungscode“ verwenden, um sich in der Funktion „Bearbeitung von Einladungsschreiben“ des Moduls „Einladung nach China“ auf der offiziellen Website des Amtes für auswärtige Angelegenheiten der Shanghaier Volksregierung (https://wsb.sh.gov.cn) zu registrieren.
Nach erfolgreicher Registrierung können die einladenden Organisationen die Visumantragsinformationen für die von ihnen eingeladenen ausländischen Geschäftsleute online ausfüllen. Nach der Prüfung stellt das Amt für auswärtige Angelegenheiten der Shanghaier Volksregierung ein Sondervisum-Einladungsschreiben für die ausländischen Geschäftsleute sowie deren Ehepartner und Kinder aus.
4. Visumantrag durch internationale Geschäftsleute
Internationale Geschäftsleute können innerhalb von drei Monaten ein Visum bei der chinesischen Botschaft oder einem Konsulat vor Ort beantragen, wenn sie das Sondervisum-Einladungsschreiben vorlegen.
Zu beachtende Punkte
1. Eine einladende Organisation darf nur Visumanträge für Personen stellen, die sie zu Geschäftszwecken nach China einlädt, und darf den Geltungsbereich nicht willkürlich erweitern oder Visumanträge für Personen stellen, die nicht zu Geschäftszwecken nach China kommen.
2. Wenn ein ausländischer Geschäftsmann, der diese Visumerleichterung in Anspruch nimmt, in die „dreifache Illegalität“ - illegale Einreise, illegaler Aufenthalt oder illegale Beschäftigung - oder in andere illegale und kriminelle Aktivitäten in China verwickelt ist, wird das Amt für auswärtige Angelegenheiten der Shanghaier Volksregierung die Antragsberechtigung des betreffenden Unternehmens in Übereinstimmung mit dem Gesetz widerrufen.
Sonstiges
1. Das Amt für auswärtige Angelegenheiten der Shanghaier Volksregierung stellt für berechtigte ausländische Geschäftsleute innerhalb einer Woche nach Einreichung des Antrags durch die einladende Organisation ein Sondervisum-Einladungsschreiben aus.
2. Für die Bearbeitung des Sondervisum-Einladungsschreibens wird keine Gebühr erhoben.
Quelle: Amt für ausländische Angelegenheiten der Shanghaier Volksregierung