Leitfaden: Arbeitserlaubnis Kategorie C für ausländische Hochschulabsolventen

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​I. Antragsberechtigte Personen

Der Begriff „ausländische Hochschulabsolventen“ in diesem Leitfaden bezieht sich auf zwei Hauptkategorien von Antragstellern:

- Internationale Studierende, die in China studieren

- Ausländische Absolventen ausländischer Hochschulen

Die genauen Kategorien sind wie folgt:

Internationale Studierende, die in China studieren

1. Internationale Studierende mit einem Bachelor-Abschluss oder höher von einer Hochschule oder Universität in Shanghai, die eine Beschäftigung in einem der folgenden ausgewiesenen Gebiete aufnehmen möchten oder bei einem Arbeitgeber tätig werden möchten, dessen Stellen unter die Shanghaier Wissenschafts- und Technologieinnovations-Berufsliste fallen:

- China (Shanghai) Pilot-Freihandelszone (einschließlich der Lingang New Area)

-  High-Tech-Industrie-Entwicklungszone Shanghai Zhangjiang, nationale Demonstrationszone für eigenständige Innovation

- Das internationale zentrale Geschäftsviertel Shanghai Hongqiao

- Die „Fünf neuen Städte“ (Jiading, Qingpu, Songjiang, Fengxian und Nanhui)

2. Herausragende internationale Studierende mit einem Master-Abschluss oder höher von einer Hochschule oder Universität in China, die beabsichtigen, in Shanghai zu arbeiten.

Ausländische Absolventen ausländischer Hochschulen

1. Herausragende ausländische Hochschulabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss oder höher von einer erstklassigen ausländischen Universität, die beabsichtigen, in einem der folgenden ausgewiesenen Gebiete zu arbeiten oder bei einem Arbeitgeber, dessen Stellen durch die Shanghaier Wissenschafts- und Technologieinnovations-Berufsliste abgedeckt sind:

- Pilot-Freihandelszone China (Shanghai) (einschließlich der Lingang New Area)

- High-Tech-Industrie-Entwicklungszone Shanghai Zhangjiang, eine nationale Demonstrationszone für unabhängige Innovation

- Das internationale zentrale Geschäftsviertel Shanghai Hongqiao

- Die „Fünf neuen Städte“ (Jiading, Qingpu, Songjiang, Fengxian und Nanhui)

2. Herausragende ausländische Absolventen mit einem Master-Abschluss oder höher von einer erstklassigen ausländischen Universität, die eine Beschäftigung in Shanghai aufnehmen möchten.

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​II. Zulassungskriterien

(I) Grundlegende Anforderungen an den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss rechtmäßig gegründet sein, über einen physischen Arbeitsplatz verfügen, Steuern zahlen, Sozialversicherungsbeiträge leisten und keine Einträge über schwerwiegendes rechtswidriges oder unzuverlässiges Verhalten in seinen Aufzeichnungen haben. Die Stelle, für die eine ausländische Person eingestellt wird, muss einem besonderen Bedarf entsprechen. Für diese Positionen dürfen vorübergehend keine geeigneten inländischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Stelle darf außerdem nicht gegen einschlägige Vorschriften verstoßen. Das Gehalt darf nicht unter dem örtlichen Mindestlohn liegen.

Wenn gesetzliche oder regulatorische Vorschriften eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Branchenaufsichtsbehörde erfordern, muss diese Genehmigung eingeholt werden.

(II) Grundlegende Anforderungen an die Antragsteller

1. Mindestens 18 Jahre alt und bei guter Gesundheit sein.

2. Über die entsprechenden akademischen Qualifikationen und Abschlüsse sowie die für die Stelle erforderlichen beruflichen Fähigkeiten verfügen.

3. Keine Einträge über Fehlverhalten während des Studiums haben.

4. Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge haben.

5. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss den Antrag stellen.

6. Einen bestätigten Arbeitgeber haben, der legal arbeitet und seine Geschäftstätigkeit im Einklang mit den chinesischen Gesetzen ausübt.

Hinweis: Die Stelle muss mit dem Studienfach des Antragstellers übereinstimmen. In der Regel darf die Vergütung nicht unter dem örtlichen Mindestlohn liegen.

7. Antragsteller müssen einen gültigen Reisepass oder ein internationales Reisedokument besitzen, das als Passersatz anerkannt wird.

8. Antragsteller müssen weitere gesetzlich oder durch Vorschriften festgelegte Bedingungen erfüllen.

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III. Erforderliche Dokumente

(I) Antragstellung aus dem Ausland

1. Antragsformular:

Das Formular muss online ausgefüllt und vor der Einreise des Antragstellers nach China ausgedruckt, vom ausländischen Absolventen unterzeichnet, mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers oder dem Siegel einer vom Arbeitgeber autorisierten Abteilung versehen und in das System hochgeladen werden. Kopien oder Faxe des unterzeichneten Formulars sind ebenfalls akzeptabel.

2. Absichtserklärung zur Einstellung:

Das Schreiben muss den Arbeitgeber, die Aufgabenbereiche, die Arbeitszeit und die vorgesehene Vergütung angeben und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Antragsteller unterzeichnet und versiegelt sein.

3. Bericht über die Gründe für die Einstellung:

Dieser Bericht muss mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen sein.

4. Vollständiger Lebenslauf in chinesischer Sprache:

Der Lebenslauf muss den Bildungsweg, Praktika oder Berufserfahrung enthalten. Er muss mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen sein.

5. Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses sowie entsprechende Verifizierung:

- Bei Erwerb im Ausland: Das Zeugnis muss durch eine chinesische Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat), durch die in China ansässige Vertretung des Landes, in dem der Abschluss oder die akademische Qualifikation erworben wurde, oder durch eine chinesische akademische Zertifizierungsstelle beglaubigt werden.

- Bei Erwerb in der Sonderverwaltungsregion Hong Kong, der Sonderverwaltungsregion Macao oder Taiwan: Eine Zertifizierung durch eine chinesische akademische Zertifizierungsstelle oder eine örtliche notarielle Beglaubigung ist erforderlich.

- Bei Erwerb auf dem chinesischen Festland: Es ist nur das Original des Abschluss- oder akademischen Qualifikationszeugnisses erforderlich.

Hinweis: Ausländische Absolventen ausländischer Hochschulen müssen ihren Abschluss an einer international anerkannten Spitzenuniversität erworben haben. Die Einstufung der erstklassigen ausländischen Universitäten richtet sich nach den Informationen, die die Staatliche Verwaltung für ausländische Fachkräfte im „Service System for Foreigners Working in China“ veröffentlicht.

6. Führungszeugnis (Nachweis der Straffreiheit) und Verifizierung:

- Das Zeugnis muss von den zuständigen Behörden (z. B. Polizei, Sicherheitsbehörde, Gericht oder anderen geeigneten Stellen) im Land der Staatsangehörigkeit oder im Land des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers ausgestellt und von einer chinesischen Auslandsvertretung oder einer ausländischen Vertretung in China beglaubigt sein.

„Gewöhnlicher Aufenthalt“ ist das Land oder die Region, in dem bzw. der der Antragsteller nach Verlassen des Landes seiner Staatsangehörigkeit zuletzt mindestens ein Jahr ununterbrochen gelebt hat, ausgenommen China.

- In den Regionen Hong Kong, Macao und Taiwan ausgestellte Zeugnisse bedürfen einer örtlichen notariellen Beglaubigung.

- Das Zeugnis muss innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung ausgestellt worden sein.

- Eigenhändig verfasste eidesstattliche Erklärungen werden nicht anerkannt.

- Nicht beglaubigte Führungszeugnisse, die von diplomatischen Vertretungen (einschließlich ausländischer Botschaften oder Konsulate in China) ausgestellt wurden, können ohne weitere Beglaubigung akzeptiert werden.

7. Nachweis über kein Fehlverhalten während des Studiums:

Das entsprechende Dokument muss von der Universität des Antragstellers ausgestellt und von der Universität, deren Sicherheitsbüro oder dem Büro für internationale Studierende gestempelt sein.

- Ausländische Absolventen ausländischer Hochschulen sind von der Vorlage dieses Zeugnisses befreit.

8. Nachweis der Beschäftigung in den ausgewiesenen Gebieten:

Ausländische Hochschulabsolventen, die einen Bachelor-Abschluss erworben haben und eine Arbeit in der Pilot-Freihandelszone China (Shanghai), der High-Tech-Industrie-Entwicklungszone Shanghai Zhangjiang, der Lingang New Area oder dem internationalen zentralen Geschäftsviertel Shanghai Hongqiao aufnehmen, müssen eine vom zuständigen Verwaltungsausschuss ausgestellte Arbeitsbescheinigung vorlegen.

9. Reisepass oder internationales Reisedokument:

Erforderlich ist lediglich die Seite mit den persönlichen Angaben. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig sein.

10. Ärztliches Untersuchungszeugnis:

Ein Zeugnis, das die ärztliche Untersuchung für im Ausland lebende Personen bestätigt, oder ein Gesundheitszeugnis, das von einer chinesischen Inspektions- und Quarantänebehörde innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung ausgestellt wurde, ist erforderlich. Vor der Ankunft in China kann eine Gesundheitsverpflichtungserklärung verwendet werden.

11. Aktuelles biometrisches Porträtfoto von vorne ohne Kopfbedeckung:

Das elektronische Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein. Es muss ein Porträtfoto von vorne mit weißem Hintergrund ohne Rand sein, das die vollständigen Gesichtszüge klar erkennen lässt, ohne Flecken oder Unschärfen.

Hinweis: Tragen Sie keine Hüte, Kopftücher oder andere Accessoires, es sei denn aus religiösen Gründen. Achten Sie darauf, dass diese das Gesicht nicht bedecken.

12. Nachweis hervorragender akademischer Leistungen:

Herausragende ausländische Hochschulabsolventen müssen Materialien einreichen, die ihre guten akademischen Leistungen belegen. Dazu gehören ein Notendurchschnitt von mindestens 80 Punkten auf einer 100-Punkte-Skala (Noten anderer Bewertungssysteme werden entsprechend auf eine 100-Punkte-Skala umgerechnet) oder eine Note von B+/B oder besser auf einer Buchstabenskala.

13. Sonstige Dokumente:

Legen Sie alle weiteren Dokumente vor, die von der Genehmigungsannahme- oder Entscheidungsbehörde angefordert werden.

(II) Antragstellung innerhalb Chinas

1. Antragsformular: Das Formular muss online ausgefüllt, ausgedruckt und vom ausländischen Absolventen unterzeichnet werden. Es muss mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers oder dem Siegel einer vom Arbeitgeber autorisierten Abteilung versehen und in das System hochgeladen werden.

2. Absichtserklärung zur Einstellung: Siehe oben.

3. Bericht über die Gründe für die Einstellung: Siehe oben.

4. Vollständiger chinesischsprachiger Lebenslauf: Siehe oben.

5. Höchster Abschluss oder akademisches Qualifikationszeugnis sowie Verifizierung: Wenn das Zeugnis in China erworben wurde, ist nur das Original des Abschluss- oder akademischen Qualifikationszeugnisses erforderlich.

6. Führungszeugnis (Nachweis der Straffreiheit) und Verifizierung: Siehe oben.

7. Nachweis über kein Fehlverhalten während des Studiums: Das Zeugnis muss von der Universität des Antragstellers ausgestellt und von der Universität, deren Sicherheitsbüro oder dem Büro für internationale Studierende gestempelt sein.

8. Nachweis einer Beschäftigung in den ausgewiesenen Gebieten: Siehe oben.

9. Gültiger Reisepass sowie gültiges Visum oder gültige Aufenthaltserlaubnis: Erforderlich sind die Seite mit den persönlichen Angaben des Reisepasses oder internationalen Reisedokuments (der Reisepass muss mindestens sechs Monate gültig sein) sowie die Visumseite, die Seite mit dem letzten Einreisestempel oder die Informationsseite der Aufenthaltserlaubnis.

10. Ärztliches Untersuchungszeugnis: Ein Zeugnis, das die ärztliche Untersuchung für im Ausland lebende Personen bestätigt, oder ein Gesundheitszeugnis, das von einer chinesischen Inspektions- und Quarantänebehörde innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung ausgestellt wurde, ist erforderlich. Antragsteller, die bei Antragstellung in China über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, sind von der Vorlage dieses Zeugnisses befreit.

11. Aktuelles biometrisches Porträtfoto von vorne ohne Kopfbedeckung: Siehe oben.

12. Nachweis hervorragender akademischer Leistungen: Siehe oben.

13. Kündigungsmitteilung oder Bescheinigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

- Wenn der Antragsteller innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss den Arbeitgeber oder die Position wechselt und die Arbeitserlaubnis für Ausländer noch gültig ist, muss die bestehende Arbeitserlaubnis vor der Beantragung einer neuen Erlaubnis widerrufen werden.

- Wenn der Arbeitsvertrag ordnungsgemäß beendet wird und der Antragsteller innerhalb eines Jahres in China den Arbeitsplatz wechselt, muss eine Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgelegt werden.

14. Sonstige Dokumente: Legen Sie alle weiteren Dokumente vor, die von der Annahme- oder Entscheidungsbehörde gegebenenfalls angefordert werden.

IV. Verifizierungsanforderungen

- Der gesamte Antragsprozess wird online durchgeführt.

- Bei Neuanträgen müssen die Originale der Antragsdokumente verifiziert werden.

- Antragsteller müssen alle Originaldokumente bei ihrer Ankunft in China mitbringen.

- Bei Anträgen aus dem Ausland: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis und der Ankunft in China muss der Antragsteller die Originaldokumente innerhalb eines Monats nach seiner Ankunft der zuständigen Behörde zur Verifizierung vorlegen, bevor er eine arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis beantragen kann.

- Bei Anträgen innerhalb Chinas: Nach der ersten Prüfung muss der Antragsteller die Originale der Antragsdokumente der zuständigen Behörde zur Verifizierung vorlegen.

V. Wichtige Hinweise

1. Die anfängliche Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis für ausländische Hochschulabsolventen, die in Shanghai arbeiten, beträgt ein Jahr. Nach Ablauf des Beschäftigungszeitraums kann der Arbeitgeber die Person weiterbeschäftigen, nachdem er die erforderlichen Prüfungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen hat. Die verlängerte Gültigkeitsdauer darf fünf Jahre nicht überschreiten.

2. Wenn die vom ausländischen Absolventen entrichtete Einkommensteuer unter dem Betrag liegt, der auf Grundlage der vorgesehenen Vergütung zu entrichten wäre, oder wenn die vom Arbeitgeber angebotene Vergütung unter dem festgelegten Mindeststandard liegt, wird die Arbeitserlaubnis für Ausländer nicht verlängert.

3. Die Beschäftigung ausländischer Hochschulabsolventen in Shanghai unterliegt einem Kontingentsystem.

 

 

Ein Beitrag des Internationalen Talentzentrums Shanghai.