Arbeitsvertrag
Ausländisch investierte Unternehmen können ihre eigene Organisationsstruktur und ihren Personalbedarf auf der Grundlage ihrer Produktions- und Betriebsanforderungen bestimmen. Sie können Mitarbeiter in China selbst rekrutieren oder professionelle Dienstleistungsagenturen damit beauftragen.
Für die angeworbenen Mitarbeiter müssen ausländisch investierte Unternehmen einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den Mitarbeitern abschließen, der folgende Angaben enthält: Name, Wohnsitz und gesetzlicher Vertreter oder Hauptverantwortlicher des Arbeitgebers; Name, Adresse und Nummer des Personalausweises oder eines anderen gültigen Ausweises des Arbeitnehmers; Laufzeit des Arbeitsvertrags; Inhalt und Ort der Arbeit; Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub; Vergütung der Arbeit; Sozialversicherung; Wohnungsfonds; Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen und Schutz vor Berufsgefahren.
Zusätzlich können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag auch weitere Punkte vereinbaren, wie beispielsweise die Probezeit, Ausbildung, Vertraulichkeit, Zusatzversicherungen und Sozialleistungen.
Arbeitsverträge werden in befristete Verträge, unbefristete Verträge und befristete Verträge zur Erledigung bestimmter Aufgaben unterteilt. Die Probezeit darf einen Monat nicht überschreiten, wenn die Laufzeit des Arbeitsvertrags zwischen drei Monaten und einem Jahr liegt; zwei Monate, wenn die Laufzeit des Arbeitsvertrags zwischen einem und drei Jahren liegt; und sechs Monate, wenn die Laufzeit des Arbeitsvertrags mehr als drei Jahre beträgt und der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Darüber hinaus können auch ausländische Investitionsunternehmen in temporären, unterstützenden oder Ersatzarbeitspositionen Leiharbeitnehmer einsetzen. Der Anteil der Leiharbeitnehmer darf dabei 10% der Gesamtbeschäftigung nicht überschreiten.