Verfahren zur Einreichung des Berichts über vorübergehende Aktivitäten zur Aufzeichnung
Um den Bericht über vorübergehende Aktivitäten zur Aufzeichnung einzureichen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch.
A. Erforderliche Inhalte für die Aufzeichnung
Die chinesischen Partner sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der vorübergehenden Aktivität einen schriftlichen Bericht bei der Zulassungsverwaltung einzureichen. Der Bericht sollte Einzelheiten zur Aktivität, zur Verwendung der Mittel sowie zu anderen relevanten Aspekten enthalten.
B. Erforderliche Dokumente
a. Bericht über vorübergehende Aktivitäten von ausländischer Nichtregierungsorganisationen;
b. Weitere Dokumente und Materialien, die aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erforderlich sind.
C. Bürozeiten/Adresse
a. Bürozeiten:
Montag bis Freitag
9 bis 17 Uhr
b. Adresse:
Minsheng-Straße 1500, Pudong New Area, Shanghai
D. Hotline für Anfragen: 021-28951709
E. Website-Adresse: http://gaj.sh.gov.cn
Verwaltungsbüro ausländischer NGOs des Büros
für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai
Januar 2017