Visumfreie Einreise nach China: Was Sie wissen müssen
China treibt seine Öffnung nach außen kontinuierlich voran. Bislang können Staatsangehörige aus 48 Ländern von der einseitigen Visumbefreiung profitieren. Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses aus diesen Ländern können ohne Visum nach China einreisen und sich dort bis zu 30 Tage lang zu geschäftlichen Zwecken, zum Tourismus, zum Austausch, zum Transit oder zum Besuch von Familienmitgliedern oder Freunden aufhalten.
Hier ist eine Liste der Länder, für die die einseitige Visumbefreiung gilt:

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zu Chinas Richtlinien für die visumfreie Einreise.
F: Muss ich mich vorab bei chinesischen Botschaften oder Konsulaten melden?
A: Ausländische Staatsangehörige, die für eine Visumbefreiung in Frage kommen, müssen sich vor der Einreise ohne Visum nicht vorab bei chinesischen Botschaften oder Konsulaten melden.
F: Wird der Zweck des geplanten Aufenthalts in China bei der Einreise von den chinesischen Grenzkontrollbehörden überprüft? Wie wird dies durchgeführt? Sind für die Einreise nach China neben dem Reisepass noch weitere Dokumente erforderlich?
A: Ausländische Staatsangehörige, die zu geschäftlichen Zwecken, zum Tourismus, zum Austausch, zum Transit oder zum Besuch von Familienmitgliedern oder Freunden reisen und die Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen, dürfen nach Prüfung und Genehmigung durch die Grenzkontrollbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ohne Visum nach China einreisen.
Ausländern, die zu Zwecken einreisen, die nicht den Anforderungen für die Befreiung von der Visumpflicht entsprechen, oder denen die Einreise nach China gemäß den Gesetzen und Vorschriften nicht gestattet ist, wird die Einreise nach China von den Grenzkontrollbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verweigert.
Es ist ratsam, Dokumente wie Einladungsschreiben, Flugtickets und Unterkunftsreservierungen als Nachweis für den Zweck Ihrer Einreise nach China mitzuführen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nicht für Personen, die zu Arbeits-, Studien-, journalistischen oder anderen Zwecken nach China kommen.
F: Wie lange gilt die Visumbefreiung?
| Brunei |
Keine Ablaufdatum |
| Russland |
Gültig bis zum 14. September 2026 |
| 46 weitere Länder |
Gültig bis zum 31. Dezember 2026 |
F: Gibt es zusätzliche Anforderungen für Minderjährige?
A: Die Anforderungen für die Visumbefreiung für Minderjährige sind dieselben wie für Erwachsene.
F: Gibt es Anforderungen hinsichtlich der Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?
A: Ausländische Staatsangehörige benötigen einen gewöhnlichen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts in China gültig ist. Inhaber von Reisedokumenten oder vorläufigen oder Notfall-Dokumenten, die keine gewöhnlichen Reisepässe sind, dürfen ohne Visum nicht nach China einreisen.
F: Wie berechnet sich die Aufenthaltsdauer von 30 Tagen?
A: Die Aufenthaltsdauer ohne Visum wird ab dem Tag nach der Einreise berechnet und beträgt insgesamt 30 Kalendertage.
F: Kann ich aus einem Drittland einreisen?
A: Sie können aus jedem Land oder jeder Region nach China einreisen.
F: Wie sieht der Ablauf aus, wenn ich mit einem anderen Verkehrsmittel als dem Flugzeug reise?
A: Die Visumbefreiung gilt für alle Reisenden, die über einen für Ausländer geöffneten Luft-, See- oder Landverkehrsknotenpunkt nach China einreisen (sofern Gesetze, Vorschriften und bilaterale Vereinbarungen nichts anderes vorsehen). Bei der Einreise nach China mit privaten Verkehrsmitteln sind bestimmte Verfahren für die Ein- und Ausreise von Verkehrsmitteln gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften Chinas zu befolgen.
F: Gilt die Visumbefreiung auch für Reisegruppen?
A: Die Visumbefreiung gilt für berechtigte ausländische Staatsangehörige, unabhängig davon, ob sie in Reisegruppen oder als Einzelpersonen reisen.
F: Kann die Visumbefreiung verlängert werden, wenn ich länger als 30 Tage bleibe?
A: Ausländische Staatsangehörige, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in China planen, müssen vorab bei einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat ein Visum beantragen, das ihrem Aufenthaltszweck entspricht. Wenn sie nach der Einreise ohne Visum aus angemessenen und ausreichenden Gründen länger als 30 Tage bleiben müssen, müssen sie bei den Einreise- und Ausreisebehörden der chinesischen Sicherheitsbehörden eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
F: Ist es möglich, mehrmals visumfrei nach China einzureisen? Gibt es Anforderungen hinsichtlich der Dauer der Intervalle zwischen den einzelnen Einreisen oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Einreisen ohne Visum oder der Gesamtzahl der Aufenthaltstage?
A: Ausländische Staatsangehörige, die für die Visumbefreiung in Frage kommen, können mehrmals ohne Visum nach China einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Einreisen oder der Gesamtdauer des Aufenthalts, aber Personen, die visumfrei nach China einreisen dürfen, dürfen keine Aktivitäten ausüben, die nicht mit dem Zweck ihrer Einreise vereinbar sind.
F: Gilt die visumfreie Einreise auch für Reisen zum Zweck von Sportwettkämpfen, Konferenzen und Ausstellungen sowie Studienreisen (Sommer-/Wintercamps)?
Die Visumbefreiung gilt für Personen, die zum Zweck von Sportwettkämpfen, Konferenzen und Ausstellungen sowie Studienreisen (Sommer-/Wintercamps) nach China kommen und sich nicht länger als 30 Tage in China aufhalten. Allerdings ist ein gültiger gewöhnlicher Reisepass erforderlich.
F: Wenn ich mit einer Visumbefreiung nach China eingereist bin und dann meinen Reisepass verloren habe, der von einer chinesischen Grenzkontrollbehörde überprüft und abgestempelt wurde, kann ich dann mit einem Notreisepass, der von der zuständigen ausländischen Botschaft oder dem Konsulat in China ausgestellt wurde, aus China ausreisen?
A: Für einen ausländischen Staatsangehörigen, der ohne Visum nach China eingereist ist und aufgrund des Verlusts oder der Beschädigung seines ursprünglichen Ausweises mit einem neuen Reisepass, Notpass oder Reisedokument ausreisen muss, überprüft die zuständige chinesische Grenzkontrollbehörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Identität des ausländischen Staatsangehörigen, seine Einreisebestätigung oder Verlustanzeige sowie die von der zuständigen ausländischen Botschaft oder dem Konsulat in China ausgestellten Begleitdokumente. Wenn diese Dokumente als gültig bestätigt werden und die betreffende Person nicht überzogen hat oder andere illegale Handlungen begangen hat, kann ihr die Ausreise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gestattet werden.
Wenn die Person überzogen hat oder andere illegale Handlungen begangen hat, die in die Zuständigkeit der chinesischen Grenzkontrollbehörde fallen, wird die Behörde den Fall gemäß den Gesetzen und Vorschriften behandeln.
Bei anderen Verstößen, die nicht in die Zuständigkeit der Grenzkontrollbehörden fallen, muss die Person zunächst von der Ein- und Ausreiseabteilung einer Behörde für öffentliche Sicherheit oder einer anderen zuständigen Behörde bearbeitet werden. Danach kann sie die Ausreise über die Grenzkontrollbehörde vornehmen, indem sie den entsprechenden Nachweis über die Klärung des Sachverhalts vorlegt.
Für Anfragen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen Chinas rufen Sie bitte die Nummer +86-21-12367 an.
Aktualisiert am 17. November 2025
Quelle: Nationale Einwanderungsbehörde