Zollabfertigungsanleitung für einreisende Passagiere

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Diese Anleitung soll Ihnen helfen, die Zollformalitäten zu durchlaufen, wenn Sie über internationale Flughäfen, Seehäfen, Bahnhöfe oder Busbahnhöfe nach China einreisen.

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Melden Sie Ihre Gegenstände beim Zoll an

Alle einreisenden Passagiere, die nach China einreisen, müssen die Zollerklärung für einreisende Passagiere ausfüllen und sie wahrheitsgemäß beim Zoll deklarieren.

Einreisende Passagiere, die nichts zu deklarieren haben, sollten den „Nichts zu deklarieren-Kanal“ (GRÜNER KANAL) wählen. Persönliche Gegenstände, die von einreisenden Passagieren mitgeführt werden und innerhalb der vom Zoll festgelegten Grenzen liegen, sind von der Einfuhrabgabe befreit.

Einreisende Passagiere, die die unten aufgeführten Gegenstände mitführen, sollten den „Waren zu deklarieren-Kanal“ (ROTER KANAL) wählen.

 
 

Gegenstände

Zollkontrolle

1

Persönliche Artikel aus dem Ausland, die von chinesischen Staatsbürgern mitgeführt werden und einen Wert von 5.000 RMB oder mehr haben.

Der über die vom Zoll festgesetzte Grenze hinausgehende Teil oder Betrag (vorbehaltlich einer angemessenen persönlichen Verwendung) wird mit Zöllen belegt.

2

Persönliche Gegenstände, die von Nicht-Chinesen mitgeführt werden, im Hoheitsgebiet bleiben sollen und einen Wert von mindestens 2.000 RMB haben

3

1.500 ml oder mehr alkoholische Getränke (mit einem Alkoholgehalt von 12% oder mehr); 400 Stück oder mehr Zigaretten; 100 Stück oder mehr Zigarren; 500 g oder mehr Tabak.

4

Bargeld im Wert von 20.000 RMB oder mehr oder Bargeld in anderen Fremdwährungen, das einem Gegenwert von 5.000 USD oder mehr entspricht.

Passagiere, die Fremdwährungen im Wert von mehr als 5.000 USD in bar mit sich führen und beabsichtigen, die Währungen in Zukunft aus China auszuführen, müssen zwei Deklarationsformulare ausfüllen. Nachdem sie von den Zollbehörden abgestempelt wurden, wird eine Kopie der Deklarationsformulare den Passagieren zur zukünftigen Verwendung beim Verlassen Chinas zurückgegeben.

5

Tiere und Pflanzen, tierische und pflanzliche Produkte, Mikroben, biologische Produkte, menschliches Gewebe, Blut und Blutprodukte.

Gegenstände werden gemäß den aktuellen Vorschriften behandelt.

6

Funksender, Funkempfänger, Kommunikationssicherheitsausrüstung.

7

Andere Gegenstände, die gemäß dem Gesetz verboten oder eingeschränkt sind und nicht ins Hoheitsgebiet eingeführt werden dürfen.

8

Waren von kommerziellem Wert, Muster und Werbematerialien.

9

Unbegleitetes Gepäck.

 

TIPPS! Der Ablauf der Zollabfertigung für einreisende Passagiere vor Ort

- Das Deklarationsformular erhalten

- Die Anweisungen auf der Rückseite sorgfältig lesen

- Das Deklarationsformular ausfüllen

- Den Zolldeklarationskanal auswählen

- Das Deklarationsformular einreichen

- Die Zollformalitäten durchführen.

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Verbotene und eingeschränkte Gegenstände

- Waffen, Nachahmungswaffen, Munition und Sprengstoff jeglicher Art.

- Falschgeld und gefälschte Wertpapiere.

- Drucksachen, Filme, Fotografien, Schallplatten, Kinofilme, bespielte Tonbänder und Videobänder, Compact Discs (Video und Audio), Speichermedien für Computer und andere Gegenstäde, die den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und moralischen Interessen Chinas schaden.

- Tödliches Gift jeglicher Art.

- Opium, Morphin, Heroin, Marihuana und andere Suchtmittel sowie psychotrope Substanzen.

- Früchte, Gemüse aus der Familie der Nachtschattengewächse, lebende Tiere (außer Haustieren wie Hunden und Katzen), tierische Produkte, pathogene Mikroorganismen von Tieren und Pflanzen, Schädlinge und andere schädliche Organismen, Tierkadaver, Erde, genetisch veränderte Organismen, entsprechende Tiere und Pflanzen, ihre Produkte und andere Gegenstände, die unter Quarantäne gestellt werden müssen, aus Ländern oder Regionen mit verbreiteten Tier- oder Pflanzenseuchen.

- Lebensmittel, Medikamente und andere Gegenstände, die aus Seuchengebieten stammen oder für Mensch und Vieh schädlich sind oder Krankheiten verbreiten können..

 

Devisenkontrolle

Für die mitgebrachten Fremdwährungen, Reiseschecks und Akkreditive bestehen keine mengenmäßigen Beschränkungen.

Einreisende Passagiere müssen diese beim Zoll jedoch deklarieren, wenn sie Fremdwährungen in bar im Wert von mehr als 5.000 USD mit sich führen. Der Zoll gibt das Bargeld bei der Abreise der Passagiere frei, wenn die Deklaration bei der letzten Einreise erfolgt ist.

Wenn es keine vorherige Deklarationsaufzeichnung von Fremdwährungen in bar gibt oder wenn der aufgezeichnete Betrag geringer ist als das, was die Passagiere zum aktuellen Zeitpunkt mit sich führen, gibt der Zoll die Differenzen nur auf der Grundlage einer Bescheinigung des Devisenbüros oder seiner autorisierten Banken frei.

 

Quelle: Generalzollverwaltung