Geburtenregistrierung ausländischer Kinder

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Innerhalb eines Monats nach der Geburt eines ausländischen Kindes in China müssen sich die Eltern oder ihr Vertreter bei der örtlichen Polizeibehörde melden.

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Bitte beachten Sie, dass in China keine doppelte Staatsangehörigkeit anerkannt wird. Wenn ein Elternteil ausländischer Staatsangehörigkeit ist und der andere chinesischer Staatsangehöriger mit dauerhaftem Aufenthaltstitel in einem anderen Land, muss das Kind zunächst einen Antrag auf Verzicht auf die chinesische Staatsangehörigkeit stellen, wenn es sich in einem anderen Land aufhält und die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Nach Genehmigung können die Eltern das Geburtsregistrierungsverfahren für Ausländer durchführen.

Verzicht auf chinesische Staatsangehörigkeit für Kinder

Die Eltern oder ihr Vertreter müssen der Ein- und Ausreiseverwaltung der öffentlichen Sicherheitsbehörden folgende Dokumente einreichen:

·Geburtsurkunde des Kindes

·Ausländischer Reisepass und Aufenthaltserlaubnis des Elternteils

·Chinesischer Reisepass des Elternteils und Nachweise seines Daueraufenthalts im Ausland.

Wenn ein Kind bei der Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt oder nach Genehmigung die chinesische Staatsangehörigkeit aufgibt und eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt, kann es denselben Reisepass wie sein Elternteil besitzen. Als Begleitperson kann es dasselbe Visum oder dieselbe Aufenthaltserlaubnis für Ausländer wie das Elternteil erhalten.

Wenn das Kind einen eigenen Reisepass hat, kann es als Begleitperson dasselbe Visum oder dieselbe Aufenthaltserlaubnis für Ausländer wie der Elternteil erhalten oder es kann ein eigenes Visum oder eine eigene Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen.

Quelle: govt.chinadaily.com.cn