Beantragung eines X-Visums (Studienvisums)
Wer kann einen Antrag stellen?
Ein X-Visum (Studienvisum) wird Personen erteilt, die beabsichtigen, in China zu studieren.
Es gibt zwei Kategorien:
X1-Visum: für ein langfristiges Studium von mehr als 180 Tagen
X2-Visum: für ein kurzfristiges Studium von höchstens 180 Tagen
Antragstellung
Beachten Sie die Antragsbestimmungen der chinesischen Botschaft oder des chinesischen Konsulats in dem Land, in dem Sie den Antrag stellen. Füllen Sie das Visumantragsformular online aus und reichen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ein.
Erforderliche Unterlagen
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Zuständigkeitsbereich. Informieren Sie sich im Abschnitt „Hinweise zur Visumbeantragung“ des chinesischen Online-Portals für Visumanträge oder auf der Website der chinesischen Botschaft beziehungsweise des chinesischen Konsulats, bei der beziehungsweise dem Sie Ihren Antrag einreichen.
Zu den grundlegenden Antragsunterlagen gehören:
- Ein gültiger Reisepass.
- Ein vollständig ausgefülltes Visumantragsformular und ein Passfoto.
- Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt oder den Aufenthaltsstatus.
- Gegebenenfalls ein früherer chinesischer Reisepass oder ein früher ausgestelltes chinesisches Visum.
Zusätzliche Unterlagen
Für ein X1-Visum:
1. Das Original und eine Kopie des Zulassungsbescheids einer aufnehmenden Bildungseinrichtung in China.
2. Das Original und eine Kopie des „Visumantrags für ein Studium in China“ (Formular JW201 oder JW202).
Für ein X2-Visum:
Das Original und eine Kopie des Zulassungsbescheids der aufnehmenden Bildungseinrichtung in China.
Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen aufzurufen.
Hinweis: Inhaber eines X1-Visums müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der für den vorgesehenen Wohnort zuständigen Ein- und Ausreiseverwaltung eines Organs der öffentlichen Sicherheit auf Kreis- oder höherer Ebene eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Verlängerung, Ersetzung und Neuausstellung eines Visums
Wenn Sie nach der Einreise nach China ein X2-Visum verlängern, ein Visum ersetzen oder ein Visum neu ausstellen lassen möchten, können Sie einen Antrag bei der Hauptabteilung für Ein- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai oder bei der Ein- und Ausreiseverwaltung einer Bezirksstelle dieses Büros einreichen.
Eine Verlängerung des X2-Visums muss spätestens sieben Tage vor Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Zudem ist eine von einer Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung in China ausgestellte Bescheinigung über die aktuelle Einschreibung einzureichen. Die Aufenthaltsdauer kann um höchstens 180 Tage verlängert werden; die Gesamtdauer der Verlängerung darf die im Visum angegebene ursprüngliche Aufenthaltsdauer nicht überschreiten.
Die Entscheidung über die Erteilung des Visums wird innerhalb der Gültigkeitsdauer der Annahmebestätigung getroffen. Diese beträgt ab dem Tag der Antragsannahme höchstens sieben Arbeitstage.
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Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai.
Service-Hotline
Bei Fragen zu Einwanderungs- oder Visadienstleistungen in Shanghai rufen Sie bitte unter +86-21-12367 an.
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Quellen: Außenministerium, Nationale Einwanderungsbehörde, Hauptabteilung für Ein- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai