Arbeitsrechtliche Schlichtung
Diese Anleitung vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um einen Arbeitskonflikt zu bewältigen und eine gerechte Lösung zu finden.
Verjährungsfrist
Die Uhr tickt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Verletzung Ihrer Rechte erfahren haben. Sie haben ein Jahr Zeit, um die Schlichtung eines Arbeitskonflikts zu beantragen.
Wo kann man eine arbeitsrechtliche Schlichtung beantragen?
Sie können sich an den Schlichtungskomitee für Arbeitsstreitigkeiten der Stadt Shanghai in der Xixiang Road Nr. 188 im Bezirk Putuo wenden.
Öffnungszeit: Montag bis Freitag, 9.00 - 11.30 Uhr; 13.30 - 16.30 Uhr
Tel.: 021-31012746
Erforderliche Dokumente
·Kopie des Reisepasses
·Kopie der Arbeitserlaubnis
·Kopie des Arbeitsvertrags
·Informationen zur Unternehmensregistrierung des Arbeitgebers
·Belege für Ihre Behauptungen - z. B. Gehaltsabrechnungen, Angebotsschreiben, E-Mail-Austausch
Beachten Sie: Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag auf eine arbeitsrechtliche Schlichtung einzureichen.
Was Sie vorbereiten sollten
·Angaben zum Kläger und zum Beklagten - Name, Adresse, Telefonnummer, Rechtsvertreter
·Sachverhalt des Arbeitskonflikts, einschließlich Ihrer Beschäftigungsdaten und des Grundes des Konflikts
·Ihre Behauptungen klar darlegen
Reibungslos durch das Verfahren navigieren
·Erwarten Sie innerhalb von 2 bis 4 Wochen einen Anruf des Schlichters für Schlichtungsgespräche (optional).
·Wenn die Schlichtung scheitert, wird innerhalb von 2 bis 3 Wochen eine offizielle Anhörung anberaumt.
·Innerhalb von 60 Tagen ergeht eine Entscheidung der arbeitsrechtlichen Schlichtung.
·Unzufrieden? Jede Partei kann innerhalb von 15 Tagen beim Gericht Beschwerde einlegen.
Gebühren
Die Einreichung eines Schlichtungsantrags ist kostenlos. Wenn Sie sich für einen Anwalt entscheiden, sollten Sie bedenken, dass die Gebühren variieren können.
Einspruch oder Rückzug:
·Bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Schiedsverfahrens können Sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist Berufung bei einem Gericht einlegen.
·Die Klage oder Abschluss eines Vergleichs während des Verfahrens rücknehmen.
Im Zweifelsfall:
Wenden Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt.
Denken Sie daran, dass die Anwaltskosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden, es sei denn, es wird eine Vereinbarung getroffen.
Quelle: m.sh.bendibao.com