Policy-Insights: Gründung ausländisch finanzierter F&E-Zentren in Shanghai

german.shanghai.gov.cn

Shanghai aktualisiert Förderrichtlinien für ausländisch investierte Forschungs- und Entwicklungszentren. Das Ziel besteht darin, weitere Öffnung, Stärkung globaler Innovationskooperation sowie Gewinnung zusätzlicher F&E-Einrichtungen mit ausländischem Kapital zu fördern.

Die neuen Regelungen ersetzen die Fassung von 2020 und entsprechen der strategischen Linie der Shanghaier Stadtregierung.

Die wichtigsten Eckpunkte zum Anerkennungsverfahren sind wie folgt:

1. Welche Institutionen können sich darum bewerben?

Drei Kategorien ausländisch investierter F&E-Zentren kommen für eine Anerkennung infrage.

Grafik1.png

2. Welche Anforderungen sind für eine Anerkennung zu erfüllen?

Grafik2.png

3. Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Grafik3.png

4. Wie kann man sich bewerben?

Die Einreichung ist über das Portal „Government Online-Offline Shanghai“ möglich.

Die Frist für den Behördenentscheid beläuft sich auf fünf Werktage nach Vorliegen aller Dokumente.

5. Wie sieht der Bewertungsablauf aus?

Die Anerkennung setzt eine positive Prüfung voraus. Ein Widerruf ist in dem Fall möglich, wenn das Zentrum die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Bei Änderungen besteht eine Meldepflicht. Ein Zentrum ist verpflichtet, eine Namensänderung oder sonstige Änderungen auf Registrierungsebene innerhalb von sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt der Aktualisierung der Marktregistrierung zu melden.

Gültigkeit der Richtlinien: 1. Dezember 2025 bis zum 30. November 2030.

 

Ein Beitrag der Städtischen Handelskommission Shanghai.