Interpretation des „Gesamtplans zur umfassenden Anpassung an internationale Handelsregeln und zur Förderung der hochgradigen institutionellen Öffnung der Pilot-Freihandelszone China (Shanghai)“

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Dienstleistungshandel

·Unterstützung der Einführung ausländischer elektronischer Zahlungsdienstleister gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

·Finanzinstitutionen dürfen unter dem Rahmen der nationalen Sicherheitsmanagementrichtlinien für grenzüberschreitende Datenübermittlung die Daten, die für das Tagesgeschäft erforderlich sind, ins Ausland übertragen.

·Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Finanztechnologie, Erleichterung des grenzüberschreitenden Asset-Managements durch Finanzinstitute und Bereitstellung von Dienstleistungen wie Anlage-Management, Bewertung und Buchhaltung für im Ausland eingerichtete Fonds.

·Optimierung der Richtlinien für das zentralisierte Management von grenzüberschreitenden Finanzmitteln multinationaler Unternehmen, Unterstützung der Einrichtung von Kapitalverwaltungszentren und Verbesserung der Regelungen für Liquiditätspools.

·Verbesserung der Funktionen des Freihandelskontensystems, Optimierung der Kontoregelungen und Ermöglichung eines geordneten und gesetzlichen freien Kapitalverkehrs zwischen der Shanghaier Freihandelszone und dem Ausland.

·Telekommunikationsunternehmen sollen unter der Voraussetzung der Qualität und Zuverlässigkeit eine angemessene und diskriminierungsfreie Behandlung anbieten. Sie sollen rechtzeitig einen Anbieterwechsel für mobile Telefonnummern (nicht IoT-Nummern) ermöglichen und kontinuierlich die Servicequalität verbessern.

Warenhandel

·Für vorübergehend zugelassene Waren, die in das besondere Zollverwaltungsgebiet der Shanghaier Freihandelszone zur Reparatur eingeführt werden, wird eine zollfreie Behandlung gewährt. Diese Waren sind von Zöllen befreit, wenn sie wieder ausgeführt werden. Falls sie nicht wieder ausgeführt, sondern im Inland verkauft werden, sind Zölle zu entrichten.

·Reduzierung der Etikettierungsanforderungen für spezielle Importprodukte wie medizinische Geräte und Wein.

·Für kommerzielle Verschlüsselungsprodukte, die nicht in der Importgenehmigungsliste für kommerzielle Verschlüsselung aufgeführt sind und keine nationale Sicherheit oder öffentliches Interesse betreffen, werden keine Beschränkungsmaßnahmen ergriffen.

·Umschlagwaren, die vom Ausland kommen und über die spezielle Freihandelszone Yangshan umgeladen, aufgeteilt oder konsolidiert werden, und dann in andere Länder oder Regionen weiter transportiert werden, sind von Inspektionen befreit (sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen gelten).

·Vereinfachte Quarantänemaßnahmen für bestimmte Importgüter, die im Ausland den Anforderungen entsprechend behandelt wurden.

·Förderung innovativer Lösungen für den „letzten Kilometer“ der Logistik. Testlauf einer automatisierten Fahrbahn für intelligente Fahrzeuge im Hafen von Yangshan.

Digitaler Handel

·Unternehmen und Einzelpersonen dürfen Daten aus geschäftlichen Gründen und unter Einhaltung der nationalen Datensicherheitsanforderungen ins Ausland übertragen.

·Unterstützung der Shanghaier Freihandelszone bei der Erstellung eines Katalogs wichtiger Daten gemäß der Datenklassifizierungs- und Schutzrichtlinien. Anleitung der Datenverarbeiter zur Durchführung von Risikoabschätzungen für Datenübertragungen ins Ausland und Schaffung eines legalen, sicheren und bequemen Mechanismus für den grenzüberschreitenden Datenfluss zur Verbesserung des Komforts bei der Datenübertragung.

·Verbraucher dürfen, unter Beachtung der Netzmanagementvorschriften, Endgeräte verwenden, die das Netzwerk nicht beeinträchtigen, um auf das Internet zuzugreifen und Online-Dienste und -Anwendungen zu nutzen.

·Unterstützung der Pilot-Freihandelszone Shanghai bei der Bezugnahme auf das Modellgesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht über elektronische Handelspapiere zur Förderung der Anwendung elektronischer Frachtbriefe, Lagerdokumente und anderer elektronischer Dokumente.

·Erweiterung des offenen Regierungsdatensatzes, Festlegung von Methoden für den Zugang und die Nutzung von offenen Daten, Veröffentlichung des Verzeichnisses offener Datensätze. Förderung der Entwicklung und Nutzung öffentlicher Daten und Unterstützung der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die auf Datensätzen basieren.

Schutz des geistigen Eigentums

·Vollständige Offenlegung der rechtlichen Mittel zum Schutz ausländischer geografischer Angaben (einschließlich ideografischer, phonetischer oder wörtlicher Übersetzungen) in China und Klärung der Widerspruchs- und Stornierungsverfahren.

·Die Patentbehörden sollen Informationen über Patentanmeldungen veröffentlichen, wenn keine Entscheidung innerhalb von 18 Monaten getroffen wurde. Gründe für nicht den Anforderungen entsprechende Anträge oder die Notwendigkeit weiterer Prüfungen müssen erläutert werden. Die Patentbehörde kann auf Antrag die Veröffentlichung der Ergebnisse beschleunigen.

·Erhöhte Aufsicht und Schutz durch administrative und gerichtliche Maßnahmen gegen unerlaubte Kopien von Filmen während der Aufführung in Kinos, die den Rechteinhabern erheblichen Schaden zufügen.

Öffentliche Beschaffung

·Das öffentliche Beschaffungswesen in der Shanghaier Pilot-Freihandelszone wird generell im offenen Wettbewerb durchgeführt.

·Die Veröffentlichung von Informationen über das öffentliche Beschaffungswesen erfolgt in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften. Ausschreibungsdokumente sollen nach Möglichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ausschreibungsankündigungen sollen in Englisch und Chinesisch veröffentlicht werden.

·Öffentliche Beschaffung soll kleinen und mittleren Unternehmen zugänglich sein. Elektronische Beschaffungsverfahren sollen gefördert werden.

·Anbieter können innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme eines Schadens an ihren Rechten durch Beschaffungsunterlagen, -verfahren oder -ergebnisse schriftlich Einspruch beim Beschaffer einlegen.

Verwaltungssysteme hinter der Grenze

·Veränderung der Funktionen staatlicher Aufsichtsbehörden für staatseigene Unternehmen, Implementierung neuer Managementmodelle für gemischte wirtschaftliche und diversifizierte staatseigene Unternehmen, Standardisierung der Aktionärsrechte und Nutzung der Hauptversammlungen.

·Aufbau eines umfassenden Systems zur Offenlegung von Informationen staatseigener Unternehmen, Verbesserung der Offenlegungsverfahren, Stärkung der Klassifizierungsrichtlinien und Förderung für börsennotierte Unternehmen mit staatlicher Beteiligung.

·Unterstützung der Unternehmen in der Shanghaier Freihandelszone bei der Schaffung harmonischer Arbeitsbeziehungen, Umsetzung von Arbeits- und Tarifverträgen, Sicherstellung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer wie Arbeitsentgelt, Ruhezeiten und Urlaub, Arbeitssicherheit, soziale Sicherheit und berufliche Weiterbildung. Etablierung von kollektiven Lohnverhandlungen und Mechanismen für ein normales Lohnwachstum, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Stärkung der Gewerkschaftsaufsicht und Durchführung von rechtlichen Überprüfungen der Beschäftigungsbedingungen.

·Einführung von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und Unterstützung der Pilot-Freihandelszone Shanghai bei der Stärkung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.

·Beschleunigung der Einrichtung einer nationalen Börse für den Handel mit Kohlenstoff-Emissionsrechten.

Risikovorbeugung

·Informationsaustausch, regulatorische Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Risikobewältigung im Finanzbereich gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

·Übernahme international üblicher Praktiken und Regeln, je nach Situation Anerkennung von Berichten ausländischer Regulierungsbehörden, Erforschung der Einführung von gegenseitigen Anerkennungsmechanismen, Vorbereitung auf Datenaustausch, Ergebnisanerkennung, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung bei der Durchsetzung. Aufbau von Kooperationsmechanismen mit ausländischen Cybersicherheitsbehörden und Förderung globaler Lösungen für Cybersicherheitsprobleme.

·Umsetzung der negativliste für den Marktzugang ausländischer Investitionen und Nutzung von Mechanismen zur Sicherheitsüberprüfung ausländischer Investitionen.

 

Quelle: Staatsrat