Gilt Chinas obligatorisches Renteneintrittsalter von 60 Jahren für ausländische Arbeitnehmer?
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Expats mit gültiger Arbeitserlaubnis und arbeitsbezogener Aufenthaltserlaubnis können legal in China arbeiten. Für Bewerber, die eine Arbeitserlaubnis der Kategorie A als hochqualifizierte Talente beantragen, gibt es keine Altersbeschränkung. Beschränkungen in Bezug auf Alter, Bildungsqualifikationen und Berufserfahrung können für Expats gelockert werden, die sich als innovative und unternehmerische Talente oder berufliche und technische Talente qualifizieren, die punktebasierten Kriterien erfüllen und zwischenstaatliche Vereinbarungen oder Verabredungen umsetzen.