Beantragung des Benachrichtigungsschreibens für die Arbeitserlaubnis für Ausländer und der Arbeitserlaubnis für ausländische Absolvierende ausländischer Universitäten (Kategorie C)

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F1: Welche Kategorien von ausländischen Absolvierenden werden in diesem Leitfaden behandelt?

A1: Dieser Leitfaden behandelt zwei Kategorien von ausländischen Absolvierenden: Ausländische Studierende, die an Universitäten in Shanghai ihren Abschluss gemacht haben, und Absolvierende von hochrangigen ausländischen Universitäten.

Konkrete Klassifizierungen umfassen:

·Ausländische Studierende, die einen Bachelor-Abschluss oder höher in Shanghai erworben haben und in ausgewiesenen Gebieten in Shanghai arbeiten möchten, einschließlich der Shanghai Pilot Free Trade Zone, des Lin-gang Special Area, des Hongqiao International Central Business District, der Five New Towns (Jiading, Qingpu, Songjiang, Fengxian, Nanhui) und der Gebiete, die in der Shanghai Science and Technology Innovation Occupation List aufgeführt sind.

·Personen, die einen Master- oder höheren Abschluss an einer chinesischen Universität erworben haben und beabsichtigen, in Shanghai zu arbeiten.

·Ausländische Absolvierende, die einen Bachelor- oder höheren Abschluss an hochrangigen ausländischen Universitäten erworben haben und beabsichtigen, in ausgewiesenen Gebieten von Shanghai zu arbeiten, einschließlich der Shanghai Pilot Free Trade Zone, des Lin-gang Special Area, des Hongqiao International Central Business District, der Five New Towns (Jiading, Qingpu, Songjiang, Fengxian, Nanhui) und Gebieten, die in der Shanghai Science and Technology Innovation Occupation List aufgeführt sind.

·Personen, die einen Master- oder höheren Abschluss an hochrangigen ausländischen Universitäten erworben haben und beabsichtigen, in Shanghai zu arbeiten.

 

F2: Wer ist berechtigt, es zu beantragen?

A2: Die grundlegenden Zulassungskriterien umfassen:

·Der Arbeitgeber muss rechtlich über einen physischen Betriebsstandort verfügen, steuerliche Verpflichtungen erfüllen, und keine schwerwiegenden Rechtsverstöße begehen. die Stelle für den ausländischen Arbeitnehmer muss spezialisiert sein. Es dürfen keine geeigneten inländischen Kandidaten vorhanden sein und es müssen relevante nationale Vorschriften eingehalten werden.

·Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, sich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden und über die erforderlichen Bildungsqualifikationen verfügen. Während des akademischen Zeitraums darf er keine Fehlverhalten aufweisen, keine Vorstrafen haben und innerhalb der letzten zwei Jahre abgeschlossen haben.

·Weitere spezifische Bedingungen für bestimmte Fälle umfassen einen gültigen Reisepass, Gesundheitszeugnisse und Nachweise herausragender akademischer Leistungen.

 

F3: Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

A3: Die erforderlichen Unterlagen variieren je nachdem, ob man den Hinweis zur Arbeitserlaubnis für Ausländer vor der Einreise, die Arbeitserlaubnis für Ausländer nach der Einreise oder die Arbeitserlaubnis für Ausländer im Land beantragt. Zu den üblichen Unterlagen gehören:

·Vor der Einreise: Antragsformulare, Absichtsschreiben des Arbeitgebers, Ausbildungs- und Berufsgeschichte, höchster Abschlusszeugnis, Führungszeugnis, Gesundheitsuntersuchungsunterlagen, aktuelle Fotos usw.

·Nach der Einreise: Gesundheitsuntersuchungsunterlagen, gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis und andere erforderliche Unterlagen.

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.

 

F4: Wie lange ist die Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis für Ausländer?

A4: Die anfängliche Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr für ausländische Absolvierende, die in Shanghai arbeiten. Verlängerungen sind je nach konkreter Beschäftigungssituation möglich, jedoch beträgt die Gesamtdauer in der Regel nicht mehr als 5 Jahre.

 

F5: Gibt es Quoten oder Beschränkungen für ausländische Absolvierende, die in Shanghai arbeiten?

A5: Ja, es gibt ein Quotensystem für die Beschäftigung ausländischer Absolvierender in Shanghai.

Hinweis: Bitte beachten Sie die örtlichen Vorschriften und wenden Sie sich an die zuständigen Verwaltungsbehörden, um aktuelle Informationen und Updates zu erhalten.

Quelle: sgst.cn/foreign