Visa und Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende in Shanghai

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F1: Welche Art von Visum benötige ich, um in Shanghai zu studieren?

A1: Füf eine Studiendauer von mehr als 180 Tage beantragen Sie das Visum X1. Für eine Studiendauer von weniger als 180 Tage beantragen Sie das Visum X2.

F2: Wo beantrage ich das Visum?

A2: Beantragen Sie es bei der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie das Zulassungsschreiben der Universität und das JW202/JW201-Formular vor.

F3: Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis?

A3: Inhaber eines Visums X1 müssen innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Registrierung des vorübergehenden Aufenthalts ist innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach China obligatorisch.

F4: Müssen Inhaber eines Visums X2 eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

A4: Ja, wenn die Studiendauer länger als ein Semester dauert. Die Registrierung des vorübergehenden Aufenthalts ist erforderlich.

F5: Welche Dokumente sind für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich?

A5:

·Gültiger Reisepass

·Zulassungsschreiben der Universität

·JW202/JW201-Formular

·Gesundheitszeugnis

·Anmeldeformular für vorübergehenden Aufenthalt

·Antragsformulare von International Students Office (ISO)

·Antragsformular für Ausländervisa und Aufenthaltserlaubnis

·Antragsgebühr von 400 Yuan (für Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr)

F6: Wie lange ist die Aufenthaltserlaubnis gültig?

A6:

·Stipendiaten: Ein Jahr

·Andere: Die Dauer hängt von den bezahlten Studiengebühren ab

·Die Aufenthaltserlaubnis sollte die Dauer des Studiums oder die Gültigkeit des Reisepasses nicht überschreiten.

F7: Wie hoch sind die Gebühren für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis?

A7:

·400 Yuan (56 US-Dollar) für eine Aufenthaltserlaubnis, die weniger als 1 Jahr (365 Tage) gültig ist

·800–1.000 Yuan für eine Aufenthaltserlaubnis, die 1 Jahr oder länger gültig ist

F8: Wie lange dauert es, den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu bearbeiten?

A8: Etwa 7 Arbeitstage

F9: Wie melde ich Änderungen des Wohnsitzes oder persönlicher Daten?

A9: Melden Sie Änderungen innerhalb von 10 Tagen beim Ein- und Ausreiseverwaltungsbüro in Shanghai. Erforderliche Dokumente sind Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Anmeldeformular für vorübergehenden Aufenthalt und Antragsformulare.

F10: Was soll ich tun, wenn ich meinen Reisepass verliere?

A10: Wenn ein Reisepass verloren geht oder gestohlen wird, besuchen Sie das Ein- und Ausreiseverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai, um den Verlust zu melden. Legen Sie einen Identitätsnachweis vor, wie beispielsweise Kopien des Reisepasses, des Personalausweises mit Foto, des Führerscheins usw., sowie das Original und eine Kopie des Anmeldeformulars für vorübergehenden Aufenthalt, um es verloren zu melden. Als nächstes sollte der/die Studierende dies dem ISO melden. Anschließend sollte er/sie zur Botschaft oder zum Konsulat seines/ihres Landes in China gehen, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Zuletzt sollte der/die Studierende, nach Erhalt des neuen Reisepasses, einen Antragsbrief vom ISO erhalten und zum Ein- und Ausreiseverwaltungsbüro gehen, um eine neue Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Visum zu beantragen.

F11: Welche Familienmitglieder von internationalen Studierenden sind berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu beantragen?

A11: Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern und Kinder unter 18 Jahren, können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.

F12: Welche Dokumente sind für eine Aufenthaltserlaubnis für Familienmitglieder erforderlich?

A12:

·Gültiger Reisepass und Aufenthaltserlaubnis internationaler Studierender

·Antragsformular für ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

·Anmeldeformular für den vorübergehenden Aufenthalt

·Antragsformular für internationale Studierende

·Beziehungsnachweis

F13: Können Familienmitglieder ihren Aufenthalt über das Ablaufdatum des Visums hinaus verlängern?

A13: Familienmitglieder können eine Verlängerung beim Ein- und Ausreiseverwaltungsbüro in Shanghai beantragen. Die Gesamtdauer des Aufenthalts sollte jedoch 6 Monate nicht überschreiten.

F14: Werden Visa und Aufenthaltserlaubnisse zufällig kontrolliert?

A14: Ja, internationale Studierende und Familienmitglieder über 16 Jahre müssen ihre Visa/Aufenthaltserlaubnisse für zufällige Kontrollen durch Polizeibeamte für auswärtige Angelegenheiten mitführen.

Quelle: iso.usst.edu.cn