Visumfreie Reise nach China: Was Sie wissen müssen
Seit Ende letzten Jahres hat China für 38 Länder die Befreiung von der Visumpflicht eingeführt, um das grenzüberschreitende Reisen zu erleichtern. Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zur visumfreien Einreise nach China.
[Fotoquelle: VCG]
F: Wer kommt für die Visumbefreiung in Frage?
A: Inhaber gewöhnlicher Reisepässe aus 38 Ländern sind berechtigt. Diese Länder sind Brunei, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, die Niederlande, Malaysia, die Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, die Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, die Republik Korea, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland und Japan.
Sie können von der Visumpflicht befreit werden, wenn sie zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken, zum Besuch von Familienangehörigen oder Freunden, zu Austausch- oder Transitzwecken nach China einreisen. Sie können sich ohne Visum höchstens 30 Tage in China aufhalten.
F: Muss ich bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten im Voraus Erklärungen abgeben?
A: Ausländische Staatsangehörige, die für eine Befreiung von der Visumpflicht in Frage kommen, müssen sich nicht im Voraus bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten anmelden, bevor sie ohne Visum nach China einreisen.
F: Sind für die Einreise nach China neben dem Reisepass noch andere Dokumente erforderlich?
A: Ausländische Staatsangehörige, die zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken, für Besuche bei Verwandten oder Freunden, für einen Austausch oder für die Durchreise reisen und die Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen, können nach Prüfung und Genehmigung ohne Visum nach China einreisen.
Es wird empfohlen, Dokumente wie Einladungsschreiben, Flugtickets und Reservierungen von Unterkünften als Nachweis für den Zweck der Einreise nach China mitzunehmen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nicht für Personen, die zu Arbeits-, Studien- und journalistischen Zwecken nach China einreisen.
F: Gibt es zusätzliche Anforderungen für Minderjährige?
A: Die Anforderungen für die Befreiung von der Visumpflicht für Minderjährige sind dieselben wie für Erwachsene.
F: Gibt es Anforderungen an die Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?
A: Ausländische Staatsangehörige benötigen einen gewöhnlichen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts in China gültig ist. Inhaber von Reisedokumenten, vorläufigen Dokumenten oder Notfallausweisen, die keine gewöhnlichen Reisepässe sind, dürfen nicht ohne Visum nach China einreisen.
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F: Wie wird der 30-tägige Aufenthalt berechnet?
A: Ausländische Staatsangehörige, die für eine Befreiung von der Visumpflicht in Frage kommen, können sich vom Tag der Einreise bis zum 30. Kalendertag bis 24.00 Uhr ohne Visum in China aufhalten.
F: Kann ich aus einem Drittland einreisen?
A: Anspruchsberechtigte ausländische Staatsangehörige können aus jedem Land oder jeder Region nach China einreisen.
F: Was ist, wenn ich nicht mit dem Flugzeug einreise?
A: Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Reisenden, die auf dem See-, Straßen- oder Luftweg nach China einreisen (gilt für ausländische Staatsangehörige, sofern Gesetze, Vorschriften und bilaterale Vereinbarungen nichts anderes vorsehen). Bei der Einreise nach China mit privaten Verkehrsmitteln sind bestimmte Verfahren für die Ein- und Ausreise von Verkehrsmitteln gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften Chinas zu beachten.
F: Gilt die Visumbefreiung auch für Reisegruppen?
A: Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für berechtigte ausländische Staatsangehörige in Reisegruppen oder als Einzelpersonen.
F: Kann die Befreiung von der Visumpflicht verlängert werden, wenn ich länger als 30 Tage bleibe?
A: Ausländische Staatsangehörige, die einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in China planen, müssen im Voraus bei den chinesischen Botschaften oder Konsulaten ein Visum für den jeweiligen Aufenthaltszweck beantragen. Müssen sie aus triftigen und ausreichenden Gründen länger als 30 Tage bleiben, nachdem sie ohne Visum nach China eingereist sind, müssen sie bei den Ausreise- und Einreiseverwaltungen der örtlichen Behörden für Öffentliche Sicherheit eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
F: Erlaubt die Befreiung von der Visumpflicht die mehrfache Einreise? Muss zwischen den einzelnen Einreisen ein bestimmter Zeitraum liegen?
Ausländische Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, können mehrfach ohne Visum nach China einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Einreisen oder der Gesamtaufenthaltstage, aber diejenigen, die visumfrei nach China einreisen können, dürfen keine Aktivitäten ausüben, die mit dem Zweck ihrer Einreise nicht vereinbar sind.
Quelle: Abteilung für konsularische Angelegenheiten im chinesischen Außenministerium