Wie werden verwaltungsrechtliche Streitigkeiten unter Beteiligung ausländischer Parteien geführt?

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Ausländische Personen und Organisationen, einschließlich ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser, die innerhalb der Grenzen Chinas verwaltungsrechtliche Streitigkeiten führen, unterliegen dem Verwaltungsverfahrensgesetz der Volksrepublik China. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie chinesische Staatsbürger und Organisationen. Wenn ein ausländisches Gericht die Rechte chinesischer Bürger oder Organisationen auf Verwaltungsstreitigkeiten einschränkt, wenden chinesische Gerichte das Prinzip der Gegenseitigkeit an, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten. In Fällen, in denen es um internationale Verträge geht, wird sich China anstelle des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten der Volksrepublik China an die Bestimmungen des Vertrags halten, mit Ausnahme der von China vorbehaltenen Klauseln. Beauftragt eine ausländische Person oder Organisation einen Rechtsanwalt mit der Vertretung in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren in China, muss sie einen Rechtsanwalt aus einer Anwaltskanzlei in der Volksrepublik China beauftragen.

Quelle: Städtisches Amt für öffentliche Sicherheit Shanghai