Wie viele zollfreie Gegenstände kann ich für den persönlichen Gebrauch mit nach China nehmen?
Gemäß der Bekanntmachung der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China (Nr. 54 von 2010) über die Zollbefreiung von persönlichen Gegenständen von Einreisenden werden chinesische Staatsbürger, die mit im Ausland gekauften persönlichen Gegenständen im Wert von bis zu 5.000 RMB (einschließlich) für den persönlichen Gebrauch einreisen, nicht von der Zollbehörde besteuert. Ausländern, die Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 2.000 RMB (einschließlich) mitbringen, wird ebenfalls eine Steuerbefreiung gewährt, vorausgesetzt, die Gegenstände sind in angemessener Menge und ausschließlich für persönliche Zwecke bestimmt. Allerdings werden Tabakwaren, alkoholische Getränke und 20 andere spezifizierte Gegenstände, die den nationalen Vorschriften unterliegen, gemäß den einschlägigen Bestimmungen besteuert.
Wenn Sie als Staatsbürger in China einreisen und persönliche Gegenstände im Wert von über 5.000 RMB mitbringen, die jedoch ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und vom Zoll kontrolliert wurden, müssen Sie auf den Betrag, der diesen Grenzwert übersteigt, Steuern zahlen. Wenn der Wert ihrer persönlichen Gegenstände 2.000 RMB übersteigt, müssen diese beim Zoll deklariert und versteuert werden. Sollte jedoch nur ein einziger Gegenstand den Grenzwert überschreiten, muss der volle Wert dieses Gegenstands versteuert werden.
Quelle: Zollamt Shanghai