Verbotene Gegenstände in U-Bahn-Stationen
Sicherheitskontrollen gehören bei der Nutzung der U-Bahn zum Alltag. Um einen reibungslosen Ablauf der Sicherheitskontrolle zu gewährleisten, sollte man wissen, welche Gegenstände nicht mit in die U-Bahn-Station gebracht werden dürfen. Die Shanghai Shentong Metro Group, der Betreiber der U-Bahn, gibt dazu folgende wichtige Hinweise:
Was darf nicht in eine U-Bahn-Station mitgenommen werden?
- Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 30 Kilogramm, einem Volumen von mehr als 0,2 Kubikmetern oder einer Gesamtabmessung (Länge + Breite + Höhe) von mehr als 1,8 Metern sind von der Mitnahme in die Station ausgeschlossen.
- Fahrräder, aufgeblasene Luftballons sowie Tiere aller Art sind in der Station nicht zugelassen, mit Ausnahme von Blindenführhunden sowie Diensthunden der Polizei und des Militärs.
- Die Nutzung von Hoverboards, Skateboards, Tretrollern, Rollschuhen und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist im Stationsbereich untersagt.
- Die Mitnahme und der Transport von Gefahrgütern sind aus Gründen der Sicherheit von Fahrgästen und Personal strengstens verboten. Hierzu zählen unter anderem entzündbare, explosive, giftige, gesundheitsschädliche, radioaktive oder ätzende Stoffe, die die Sicherheit gefährden können. Ebenfalls verboten sind Gegenstände mit starkem oder reizendem Geruch sowie zerbrechliche oder scharfkantige Gegenstände, sofern sie nicht ordnungsgemäß verpackt sind.
Quelle: Wechat-Konto „sh_metro“