Ausländische Reisende erhalten in China eine sofortige Steuerrückerstattung
China hat seine Regelung zur Steuerrückerstattung für ausländische Reisende aktualisiert und ist von einem Rückerstattungsmodell bei der Abreise zu einem Rückerstattungsmodell beim Kauf übergegangen, teilte das chinesische Nationale Steuerhauptamt am 8. April mit.
Ausländische Reisende können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt) in steuerfreien Geschäften sofort beantragen und den erstatteten Betrag in Echtzeit für weitere Einkäufe verwenden.
Diese Regelung wurde bereits in Shanghai, Beijing, Guangdong, Shenzhen, Sichuan und Zhejiang eingeführt und soll nun landesweit eingeführt werden.
Reisende, die in ausgewiesenen Geschäften einkaufen, können ihre Rückerstattung vor Ort erhalten, nachdem sie eine Vorautorisierung ihrer Kreditkarte vorgenommen haben.
Bei der Ausreise müssen ausländische Reisende der chinesischen Zollverwaltung vorlegen:
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Waren mit Steuerrückerstattung |
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Antragsformular für die Rückerstattung für ausländische Reisende |
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Rechnungen |
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Reisepässe oder andere gültige Ausweise |
Die Steuerrückerstattungsstelle muss ebenfalls angegeben werden:
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Gültiger Ausweis |
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Vom Zoll geprüftes Antragsformular für die Rückerstattung |
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Rechnungen für Waren mit Steuerrückerstattung |
Die Steuerrückerstattungsstelle wird die Vorautorisierung aufheben, sobald alle Informationen bestätigt sind.
Wenn ein ausländischer Reisender die Richtlinien für die Steuerrückerstattung bei der Ausreise oder die mit den Steuerrückerstattungsgeschäften unterzeichnete Vereinbarung nicht einhält, den Verpflichtungszeitraum überschreitet oder den angegebenen Hafen nicht verlässt, wird die Steuerrückerstattungsstelle die Vorauszahlung durch Abzug der Kreditkartenvorautorisierung zurückfordern.