Ausländische Reisende erhalten in China eine sofortige Steuerrückerstattung

german.shanghai.gov.cn

China hat seine Regelung zur Steuerrückerstattung für ausländische Reisende aktualisiert und ist von einem Rückerstattungsmodell bei der Abreise zu einem Rückerstattungsmodell beim Kauf übergegangen, teilte das chinesische Nationale Steuerhauptamt am 8. April mit.

Ausländische Reisende können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt) in steuerfreien Geschäften sofort beantragen und den erstatteten Betrag in Echtzeit für weitere Einkäufe verwenden.

Diese Regelung wurde bereits in Shanghai, Beijing, Guangdong, Shenzhen, Sichuan und Zhejiang eingeführt und soll nun landesweit eingeführt werden.

Reisende, die in ausgewiesenen Geschäften einkaufen, können ihre Rückerstattung vor Ort erhalten, nachdem sie eine Vorautorisierung ihrer Kreditkarte vorgenommen haben.

Bei der Ausreise müssen ausländische Reisende der chinesischen Zollverwaltung vorlegen:

VCG211403128389.png Waren mit Steuerrückerstattung
VCG211321034486.png Antragsformular für die Rückerstattung für ausländische Reisende
VCG211470445689.png Rechnungen
VCG211394177280.jpg Reisepässe oder andere gültige Ausweise

Die Steuerrückerstattungsstelle muss ebenfalls angegeben werden:

VCG211394177280.jpg Gültiger Ausweis
VCG211557382307.jpg Vom Zoll geprüftes Antragsformular für die Rückerstattung
VCG211470445689.png Rechnungen für Waren mit Steuerrückerstattung

Die Steuerrückerstattungsstelle wird die Vorautorisierung aufheben, sobald alle Informationen bestätigt sind.

Wenn ein ausländischer Reisender die Richtlinien für die Steuerrückerstattung bei der Ausreise oder die mit den Steuerrückerstattungsgeschäften unterzeichnete Vereinbarung nicht einhält, den Verpflichtungszeitraum überschreitet oder den angegebenen Hafen nicht verlässt, wird die Steuerrückerstattungsstelle die Vorauszahlung durch Abzug der Kreditkartenvorautorisierung zurückfordern.