Arbeitserlaubnis
Antrag auf Benachrichtigungsschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer und Arbeitserlaubnis für Ausländer vor Einreise nach China (Kategorien A/B)
Leitfaden für ausländische Fachkräfte (Kategorien A/B) für den Antrag auf Benachrichtigungsschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer und Arbeitserlaubnis für Ausländer vor Einreise nach China
(I) Anwendbare Personen
1. Grundlegende Anforderungen für Antragsteller
(1) Arbeitgeber müssen gesetzlich gegründet sein, über tatsächliche Geschäftsräume verfügen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem Gesetz zahlen und keine schwerwiegenden illegalen und unehrlichen Handlungen begehen. Die Beschäftigung von Ausländern muss besonderen Bedürfnissen entsprechen und es müssen geeignete Kandidaten in China sein, während die Stelle keine Regierungsvorschriften verletzt. Das Gehalt oder die Vergütung für diese Ausländer darf nicht niedriger sein als der örtliche Mindestlohn.
(2) Für die Vorabgenehmigung durch die zuständige Behörde der Branche gemäß dem Gesetz muss eine Genehmigung vorliegen.
2. Grundlegende Anforderungen für Antragsteller
(1) Bewerber mit qualifizierten beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnissen müssen für einen klar definierten Arbeitgeber in China arbeiten und mindestens 18 Jahre alt sein, bei guter Gesundheit und ohne Vorstrafen.
(2) Diese Bewerber sollen dringend benötigte Arbeitsplätze in China ausüben und einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas leisten.
(3) Die Gesetze und Vorschriften, die spezielle Bestimmungen für die Beschäftigung von Ausländern in China enthalten, haben Vorrang.
(4) Ausländische Spitzenkräfte (Kategorie A) beziehen sich auf Wissenschaftler, führende Talente in Wissenschaft und Technologie, internationale Unternehmer, besondere Talente, die den Orientierungen "hochrangige, elitäre Talente, Spitzenführungskräfte und dringend benötigte Personen" entsprechen und den Marktanforderungen gerecht werden können und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas beitragen können, sowie solche, die dem punktebasierten System entsprechen (85 Punkte oder mehr gemäß der Punktezuweisungstabelle), ohne Alters-, Bildungs- oder Berufserfahrungsbeschränkungen.
Ausländische Fachkräfte (Kategorie B) beziehen sich auf Fachkräfte, die mit dem "Leitfaden für die Beschäftigung von Ausländern in China" und den entsprechenden dringenden Anforderungen an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Chinas übereinstimmen und einen Bachelor-Abschluss oder höher sowie zwei Jahre oder mehr einschlägige Berufserfahrung haben und nicht älter als 60 Jahre sind. Die Beschränkungen in Bezug auf Alter, akademische Stufe oder Berufserfahrung können für diejenigen gelockert werden, die besonders benötigt werden, als innovative und unternehmerische Talente angesehen werden, Fach- und Techniktalente sind und dem Punktesystem entsprechen (60 Punkte oder mehr gemäß dem Punktebasierten Zuweisungsblatt) und die Ausführer von zwischenstaatlichen Protokollen oder Abkommen sind.
Bitte beachten Sie die Details in den Bewertungskriterien für im Ausland beschäftigte Personen in China (Testversion) (auf der Website der Wissenschafts- und Technologiekommission der Stadt Shanghai / der Verwaltung für ausländische Expertenangelegenheiten in Shanghai unter http://stcsm.sh.gov.cn/wzj/ und der Website der öffentlichen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungsplattformen in Shanghai unter http://ftsh.sgst.cn). Andere Bestimmungen, sofern vorhanden, für Fachkräfte und Regierungsprojektpersonal sind vorrangig zu beachten.
(II) Erforderliche Dokumente
1. Antrag auf Benachrichtigungsschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer vor Einreise nach China
(1) Antragsformular für Arbeitserlaubnis für Ausländer: Füllen Sie vor der Einreise nach China das Online-Antragsformular aus - drucken Sie es aus - unterschreiben Sie es vom Antragsteller (senden Sie eine Kopie oder ein Fax, wenn erforderlich) - lassen Sie es mit dem Stempel des Arbeitgebers oder der autorisierten Abteilung versehen - laden Sie es in das System hoch.
(2) Identifikationsdokumente als ausländisches Talent: Legen Sie die erforderlichen Nachweise gemäß den Bewertungskriterien für im Ausland beschäftigte Personen in China (Testversion) vor. Das Antragsformular muss vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Stempel des Arbeitgebers versehen sein. Bei Bedarf kann die Entscheidungsbehörde zusätzliche Untersuchungen durchführen.
Bewerber bis zu ausländischen Spitzenkräften (Kategorie A) oder ausländischen Fachkräften (Kategorie B) im Punktesystem müssen das entsprechende höchste Abschlusszeugnis (akademische Qualifikation), Berufsqualifikationen, ein Zertifikat für Chinesischkenntnisse (HSK-Chinesischkenntnistest-Zertifikat), einen Nachweis über das Jahresgehalt in China, Arbeitsqualifikationsdokumente, das Punktesystemblatt usw. vorlegen.
In gehaltsbezogenen Anträgen müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Antragsteller einen Verpflichtungsbrief vorlegen (einschließlich des monatlichen (/ jährlichen) Gehalts für ausländische Staatsangehörige, des monatlichen (/ jährlichen) Steuerbetrags in Shanghai, des Ortes der Steuerzahlung, der vom Antragsteller unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers gestempelt sein muss). Die empfangende oder entscheidende Behörde kann den Arbeitgeber auffordern, die entsprechende Steuerzahlungsbescheinigung bei der Bearbeitung des nächsten Geschäfts vorzulegen.
(3) Arbeitsqualifikationszertifikat: Der vorherige Arbeitgeber des Antragstellers muss ein Arbeitszeugnis ausstellen, das sich auf seine aktuelle Position bezieht und Informationen über die Position, die Arbeitsdauer und die abgeschlossenen Projekte enthält. Das Dokument muss mit dem offiziellen Siegel des vorherigen Arbeitgebers gestempelt oder vom Verantwortlichen mit einer gültigen Kontaktnummer oder E-Mail-Adresse unterschrieben sein. Antragsteller, die dem punktebasierten System für ausländische Fachkräfte entsprechen, müssen ein Arbeitszeugnis vorlegen, das der Jahresbegrenzung der Punkte entspricht.
Für ausländische Spitzenkräfte (Kategorie A) gemäß den Bewertungskriterien für beschäftigte Ausländer in China (Testversion), die: (I) wurde in Inlandsprogrammen zur Einführung von Talenten ausgewählt; (II) entspricht dem international anerkannten Identifikationsstandard für berufliche Leistungen, es wird das Versicherungssystem angewendet. Andere, die den Anforderungen an ausländische Spitzenkräfte (Kategorie A) entsprechen, müssen weiterhin einen Arbeitsqualifikationsnachweis vorlegen. Wenn die Bewerber Auszeichnungen in den relevanten Fachgebieten erhalten haben, legen Sie bitte auch die Nachweise für die Auszeichnungen vor.
(4) Höchstes Abschluss-(akademischer Abschluss)Zertifikat und Zertifizierungsdokumente: Wenn der höchste Abschluss (akademischer Abschluss) von einer ausländischen Universität ausgestellt wird, muss er von einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im entsprechenden Land oder von einer Botschaft oder einem Konsulat dieses Landes in China oder einer chinesischen akademischen Zertifizierungsstelle beglaubigt werden; wenn der höchste Abschluss (akademischer Abschluss) im chinesischen Festland ausgestellt wird, muss nur das Originalabschlusszeugnis vorgelegt werden. Für ausländische hochqualifizierte Talente (Kategorie A), die den Evaluierungskriterien für im Rahmen des Probebetriebs beschäftigte Ausländer entsprechen, gelten folgende Bedingungen: (I) Auswahl in inländischen Programmen zur Einführung von Talenten; (II) Erfüllung der international anerkannten Kriterien für berufliche Leistungen; (III) Erfüllung der Marktnachfrage nach geförderten Arbeitsplätzen; (IV) Innovations- und Unternehmertalente.
(5) Relevante Genehmigungsdokumente und Berufszertifikate: Für die Vorabgenehmigung durch die zuständige Behörde der Branche oder den Zugang zu qualifizierten Berufsqualifikationen ist ein von der zuständigen Behörde der Branche ausgestelltes Genehmigungsdokument oder ein Berufszertifikat vorzulegen. Für im Ausland ausgestellte Berufsqualifikationen ist eine Beglaubigung durch eine chinesische Botschaft oder ein chinesisches Konsulat im betreffenden Land oder durch die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes in China oder durch eine chinesische akademische Zertifizierungsstelle erforderlich.
(6) Führungszeugnis und Zertifizierungsdokumente: Für ausländische hochqualifizierte Talente (Kategorie A) wird das Pledgesystem angewendet. Für ausländische Fachkräfte (Kategorie B) wird ein Strafregisterauszug von der Polizei, der Sicherheitsbehörde oder dem Gericht des Staates der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Antragstellers ausgestellt und von einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im betreffenden Land oder von der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes in China beglaubigt [der gewöhnliche Aufenthaltsort bezieht sich auf den Ort (nicht auf dem Gebiet Chinas), an dem der Antragsteller mindestens ein Jahr lang nach dem Verlassen seines Heimatlandes gelebt hat]. Ein innerhalb von sechs Monaten ausgestellter Strafregisterauszug ist gültig. Persönliche Erklärungen über das Fehlen eines Strafregisters werden nur zur Kenntnis genommen. Ein von einer ausländischen Botschaft oder einem Konsulat in China ausgestellter Strafregisterauszug, der keine Erklärung über das Fehlen eines Strafregisters ist, kann ohne weitere Beglaubigung akzeptiert werden.
(7) Gesundheitszeugnis: Es muss ein innerhalb von sechs Monaten ausgestelltes Gesundheitszeugnis für Ausländer oder ein innerhalb von sechs Monaten ausgestelltes Gesundheitszeugnis für Ausländer von der chinesischen Inspektions- und Quarantänebehörde vorgelegt werden. Die Verpflichtung des Antragstellers gilt und eine schriftliche Verpflichtung zur körperlichen Untersuchung muss vor der Einreise vorgelegt werden.
(8) Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung: Der vorgelegte Vertrag muss auf Chinesisch verfasst, vom Antragsteller unterschrieben und vom Arbeitgeber gestempelt sein. Handgeschriebene Änderungen sind nicht erlaubt. Der Arbeitsvertrag oder das Arbeitszeugnis (einschließlich des Entsendungsschreibens eines multinationalen Unternehmens) muss wesentliche Informationen wie Arbeitsplatz, Aufgabenbereiche, Bezahlung, Arbeitsdauer in China und Position sowie Seitenzahl und Siegel (Unterschrift) enthalten. Das Arbeitszeugnis gilt für Mitarbeiter von zwischenstaatlichen oder internationalen Abkommen, Hauptvertreter und Vertreter verschiedener Vertretungsbüros in China sowie für ausländische Vertragsdienstleister. Das Entsendungsschreiben gilt für leitende Angestellte wie Manager und technische Fachkräfte, die von ihren ausländischen Hauptquartieren oder regionalen Hauptquartieren multinationaler Unternehmen an Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in China entsandt werden, und wird von den Hauptquartieren oder regionalen Hauptquartieren multinationaler Unternehmen ausgestellt. Fehlt ein wesentlicher Inhalt im Arbeitszeugnis (einschließlich des Entsendungsschreibens), ist eine separate Bescheinigung vorzulegen. Wenn leitende Angestellte und technische Fachkräfte von ihren regionalen Hauptquartieren multinationaler Unternehmen in China an Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in China entsandt werden, sind das Entsendungsschreiben und der mit den regionalen Hauptquartieren multinationaler Unternehmen in China unterzeichnete Arbeitsvertrag vorzulegen.
(9) Reisepass oder internationaler Reiseausweis: Informationen auf der Seite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses darf nicht weniger als sechs Monate betragen.
(10) Aktuelles, unbearbeitetes und vollständiges Passfoto des Antragstellers, das vor höchstens sechs Monaten aufgenommen wurde: Das vollständige, unbearbeitete Passfoto muss ohne Rahmen mit weißem Hintergrund sein und das Gesicht deutlich zeigen. Es darf keine Flecken, Fehler oder Tintenfehler aufweisen. Hüte oder andere Kopfbedeckungen sind nur erlaubt, wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden und keine Gesichtszüge verdecken.
(11) Begleitende Familienmitglieder: Die Informationsseite des Reisepasses (oder des internationalen Reisezertifikats), Nachweis der Familienbeziehung (für Ehepartner: Heiratsurkunde; für Kinder: Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde; für Eltern oder Schwiegereltern: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder notariell beglaubigte Bescheinigung); ärztliches Gutachten (für Familienmitglieder ab 18 Jahren) und deren elektronische Fotos (identisch mit dem Hauptantragsteller). Begleitende Familienmitglieder umfassen Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren, Eltern und Schwiegereltern.
(12) Andere Dokumente: Dokumente, die von der Aufnahmestelle oder der Entscheidungsbehörde angefordert werden.
2. Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer nach der Einreise nach China
(1) Bescheinigung über die körperliche Untersuchung des Antragstellers: Eine Bescheinigung über die körperliche Untersuchung für Ausländer, die innerhalb von sechs Monaten ausgestellt wurde, oder eine Bescheinigung über die Gesundheitsuntersuchung für Ausländer, die innerhalb von sechs Monaten von der chinesischen Inspektions- und Quarantänebehörde ausgestellt wurde.
(2) Gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers: Visaseite, Seite des letzten Einreisestempels oder Seite der Aufenthaltserlaubnis des Reisepasses (oder des internationalen Reisezertifikats).
(3) Andere Dokumente: Dokumente, die von der Aufnahmestelle oder der Entscheidungsbehörde angefordert werden.
Quelle: Leitfaden zu Fragen der Ausländerarbeit in Shanghai