Aufnahme in Schulen für Kinder ausländischer Staatsangehöriger: Voraussetzungen
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsteller, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können sich direkt an die gewünschte Schule wenden:
- Kinder ausländischer Staatsangehöriger mit einem ausländischen Reisepass, deren Eltern in Shanghai rechtmäßig beschäftigt sind und über eine gültige Arbeitserlaubnis für Ausländer sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer verfügen.
- Im Ausland geborene Kinder chinesischer Staatsangehöriger, deren Eltern einen chinesischen Reisepass besitzen und derzeit in Shanghai leben und arbeiten, sofern für die Kinder eine gültige, im Ausland ausgestellte Geburtsurkunde vorliegt.
Antragsteller, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, müssen zunächst eine Bescheinigung der Bildungskommission der Stadt Shanghai einholen, bevor sie sich bei der gewünschten Schule anmelden können:
- Kinder chinesischer Staatsangehöriger mit einem chinesischen Reisepass, die nach Shanghai zurückkehren, um dort zu leben und zu arbeiten, sofern alle Familienmitglieder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Ausland erworben haben. Das Kind muss mindestens die letzten zwei Jahre durchgehend eine Schule in dem Land oder der Region besucht haben, in dem bzw. der die Familie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular für die Aufnahme in eine Schule für Kinder ausländischer Staatsangehöriger
- Nachweis über das bestehende Beschäftigungsverhältnis im Original sowie eine Kopie der Geschäftslizenz des Arbeitgebers
- Nachweis über die persönliche Einkommensteuer des Arbeitgebers in Shanghai
- Reisepässe und Unterlagen zum dauerhaften Aufenthaltsrecht aller Familienmitglieder
- Ein- und Ausreiseregistrierungen aller Familienmitglieder
- Wohnsitznachweis in Shanghai
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern
- Nachweis über den Schulbesuch im Land des dauerhaften Aufenthalts
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original und als Kopie vorzulegen. Bei von Shanghaier Behörden ausgestellten Dokumenten kann die Vorlage entfallen, sofern diese elektronisch überprüft werden können.
Wo können Sie den Antrag stellen?
Adresse: Raum 101 (Empfangshalle), Shanghaier Verband für internationalen Bildungsaustausch, Jiangning-Straße 245, Bezirk Jing’an
Öffnungszeiten: mittwochs von 9:00 bis 12:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Beratung
Telefon: +86-18918502174
E-Mail: whitechilly@ieas.net.cn
Bitte beachten Sie, dass die deutsche Fassung nur als Referenz dient. Bei Abweichungen ist die offizielle chinesische Webseite maßgeblich.