Wie meldet man ein Neugeborenes beim Büro für Öffentliche Sicherheit an?

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Neugeborene ausländischer Eltern, die in China geboren wurden, müssen beim zuständigen Büro für Öffentliche Sicherheit vor Ort registriert werden.

Sind beide Elternteile Ausländer, muss für das Kind ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Hat ein Elternteil die chinesische Staatsbürgerschaft und besitzt ein Shanghaier Haushaltsregister (Hukou), während der andere Elternteil Ausländer ist, muss für das Kind eine Ein- und Ausreisegenehmigung der Volksrepublik China beantragt werden.

Wenn beide Elternteile Ausländer sind:

Benötigte Unterlagen:

- Ein ausgefülltes „Antragsformular für Visa/Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltserlaubnis“ (《外国人签证证件申请表》) sowie ein aktuelles Passfoto (2 Zoll) mit Frontalansicht ohne Kopfbedeckung.

- Originale und Kopien der Reisepässe beider Elternteile.

- Original und Kopie der in China ausgestellten medizinischen Geburtsurkunde des Kindes, einschließlich der Ergänzungsseite.

- Original und Kopie des ausländischen Reisepasses des Kindes.

- Falls ein Elternteil in Shanghai beschäftigt ist, sind die Antragsunterlagen des Arbeitgebers im Original vorzulegen.

- Die Heiratsurkunde der Eltern.

Der Antrag auf ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für das Kind muss innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt gestellt werden.

Wenn ein Elternteil Chinese mit einem Shanghaier Hukou ist:

Benötigte Unterlagen:

- Original und Kopie der medizinischen Geburtsurkunde des Kindes, einschließlich der Ergänzungsseite.

- Original und Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Kindes.

Gültige Ausweisdokumente der Eltern:

- Chinesischer Elternteil: Vorlage von Original und Kopie des Shanghaier Personalausweises sowie des Shanghaier Haushaltsregisters (Hukou).

- Ausländischer Elternteil: Vorlage eines gültigen ausländischen Reisepasses.

- Heiratsurkunde der Eltern.

- Ein ausgefülltes Antragsformular für die Ein- und Ausreisegenehmigung der Volksrepublik China sowie drei Passfotos.

Für diese Dokumente müssen beide Elternteile persönlich erscheinen, um den Antrag für das Kind zu stellen.

Wo wird der Antrag eingereicht?

Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Zuständige Behörden:

Die Einreise- und Ausreiseverwaltungseinheit des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai sowie die Einreise- und Ausreiseverwaltungsstellen der Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadtbezirke.

Anträge auf Erteilung der Ein- und Ausreisegenehmigung müssen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltungseinheit des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Shanghai eingereicht werden.

Bearbeitungszeit:

Sieben Werktage

Gebühren:

Die Überprüfung und Feststellung der Staatsangehörigkeit ist kostenfrei. Für Visa, Aufenthaltserlaubnisse sowie Ein- und Ausreisegenehmigungen fallen Gebühren gemäß den jeweils gültigen Gebührenordnungen an.

Beratungshotline: 12367

 

Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Neugeborenen finden Sie auf der offiziellen Webseite des Städtischen Öffentlichen Sicherheitsbüros von Shanghai.

 

 

Aktualisiert im Juni 2026.

Ein Beitrag der Städtischen Einreise- und Ausreiseverwaltungseinheit des Öffentlichen Sicherheitsbüros von Shanghai.