So registrieren Sie Ihre Unterkunft

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Ausländische Staatsangehörige, die in einer anderen Unterkunft als einem Hotel wohnen, müssen ihre Unterkunft innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug beim zuständigen Öffentlichen Sicherheitsbüro registrieren. Die Registrierung können sie selbst vornehmen oder durch den Gastgeber beziehungsweise den Unterkunftsanbieter vornehmen lassen.

Die Registrierung ist an folgenden Stellen möglich:

- An den Serviceschaltern für Meldeangelegenheiten der örtlichen Polizeidienststellen sowie an den dort eingerichteten Serviceschaltern der Polizei in den Verwaltungsdienstzentren der Gemeinden

- Über Online-Plattformen zur Selbstregistrierung

 

So nutzen Sie das Selbstmeldesystem zur Unterkunftsregistrierung für Personen aus dem Ausland (Self-help Declaration System for Overseas Personnel's Accommodation Registration).

Erstellen Sie zunächst ein Benutzerkonto, bevor Sie sich anmelden.

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Wählen Sie nach der Anmeldung die Art Ihres Ausweisdokuments aus und laden Sie das Foto hoch.

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Prüfen Sie, ob alle Angaben korrekt sind. Klicken Sie anschließend in der Verpflichtungserklärung auf „Agree“ (Zustimmen) und reichen Sie die Meldung ein.

Warten Sie auf das Ergebnis der Prüfung. Nach der Genehmigung wird automatisch ein Registrierungsformular für den vorübergehenden Aufenthalt erstellt. In der Regel erhalten Sie anschließend einen Download-Link per E-Mail sowie per SMS.

Wenn Ihre Meldung nicht genehmigt wird, prüfen Sie bitte, ob Ihre Angaben vollständig und korrekt sind. Falls die Meldung erneut abgelehnt wird, wenden Sie sich für die Registrierung vor Ort an die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Quellen: Öffentliches Sicherheitsbüro der Stadt Shanghai, City News Service